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06.07.2010

Diffizile Bauangelegenheiten in Baar

Baar Die Formulierung auf der Tagesordnung brachte nur in eingeschränkter Form zum Ausdruck, worum es auf der jüngsten Gemeinderatssitzung in Baar ging: Verkehrssituation in der Alemannenstraße. Es bleibt dabei, dass beim Wendehammer ein Absperrpfosten bewusst als Schikane eingebaut wurde. Daneben soll das Thema bei der Verkehrsschau erörtert werden, die möglicherweise im Juli stattfinden wird.

Der Debatte war unschwer zu entnehmen, dass es mit der Harmonie unter den Bewohnern der Alemannenstraße nicht gerade zum Besten bestellt ist. Verschiedene Anwohner erhielten Rederecht. "Die Situation ist eskaliert", sagte ein Mann. Ein Anwohner, der bislang mit einem Stapler Brennholz vor sein Haus fahren konnte, will nicht akzeptieren, dass diese Ausnahmegenehmigung nicht mehr gelten soll; er drängt auf eine Beseitigung der Schikane. In dieser Form, mit einem Blechdach versehen, sei ein Brennholzlager westlich der Schulstraße in Oberbaar nicht zulässig und müsse entfernt werden, so Stefan Wolf, der Bauexperte in der Verwaltung Pöttmes, jetzt in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Baar. Mit einer Ortsrandsatzung könne man Baurecht schaffen. Ansonsten gelte laut bayerischer Bauordnung: Diese bauliche Anlage, die sich im Außenbereich befindet, ist nicht zulässig.

Bürgermeister Leonhard Kandler gab zu verstehen, dass an diesem Platz "mit Sicherheit nie ein Wohnhaus genehmigt" werde. Die Kosten für eine Ortsrandsatzung, die der Grundstücksbesitzer zu tragen hätte, würden sich auf mindestens 3500 Euro belaufen. Außerdem müsse in diesem Fall auch Ausgleich geschaffen werden. Dem Antragsteller wurde eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um zu erklären, wie er sich das weitere Vorgehen vorstellt.

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