Stimmen zum Thema: Was bringt die Pflegereform?
Bei der Einstufung in die neuen Pflegegrade steht künftig die Selbstständigkeit im Mittelpunkt. Das hat besonders für eine Gruppe Vorteile
Ein bis drei Minuten für das Haarekämmen, fünf Minuten für die Zahnpflege, acht bis zehn Minuten für das Ankleiden. Aufgrund der Pflegezeiten wurde bisher die Pflegestufe eines Menschen berechnet. Doch das gehört mit der Pflege-Reform, die zum 1. Januar greift, der Vergangenheit an. Die Abkehr von der Betrachtung in Minuten, sie ist für Markus Moll, Leiter des Hauses der Senioren in Gundelfingen, eine der wesentlichsten Änderungen. „Das war in der Praxis oft haarsträubend, weil ein Mensch sich so einfach nicht begutachten lässt. Das ist ein mutiger Schritt in eine gute Richtung“, findet er. Denn vor allem bei Menschen, die unter Demenz litten, habe die Minuten-Betrachtung zu Verzerrungen geführt.
Denn körperlich seien die sehr wohl in der Lage, sich selbst zu kämmen, zu waschen oder sich die Schnürsenkel zu binden. Nur eben kognitiv nicht mehr. Deshalb ist Moll, der als Mitglied des Städtetags an der Ausarbeitung der Reform beteiligt war, froh, dass es ab dem neuen Jahr einen Paradigmenwechsel geben wird. Denn dann wird die bisherige Pflegestufe durch den Pflegegrad ersetzt. Entscheidend dafür ist der Grad der Selbstständigkeit, bei dem körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt sind. Eine weitere große Änderung betrifft den Eigenanteil, den Pflegebedürftige, die in einer Einrichtung betreut werden, zahlen müssen. Der ist künftig einheitlich. „Egal ob man Pflegegrad zwei oder fünf hat: der Eigenanteil ist immer gleich hoch.“ Der Gundelfinger Spitalleiter Moll sieht darin mehrere Vorteile. Zum einen ergebe sich dadurch eine spürbare finanzielle Entlastung für die Pflegebedürftigen. Zum anderen erwartet Moll, dass dadurch die Konflikte mit den Angehörigen seltener werden, wenn sich der Zustand des Bewohners verschlechtert und die Heimleitung eine Neubegutachtung anregt.
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