Unfälle bei Weihnachtsfeiern sind versichert
Landkreis Augsburg (wz) - Wer feiert, bis der Arzt kommt, hat Glück, wenn der Chef noch nicht gegangen ist: Nur wenn die Geschäftsführung eine Weihnachtsfeier noch nicht beendet hat, kommt die Berufsgenossenschaft für Unfälle zwischen Zimtstern und Weihnachtsbaum auf. Darauf hat die IG BAU Schwaben hingewiesen. "Wer noch mit Kollegen zusammensitzt, nachdem der Chef oder sein Vertreter bereits den Feierabend eingeläutet haben, ist nicht mehr versichert. Das gilt auch für privat organisierte Weihnachtsfeiern - selbst wenn die Firma die Feier gebilligt hat", so Detlef Flechsel.
Er verweist dabei auf ein Gerichtsurteil vom Sozialgericht Frankfurt/Main (Az.: S 10 U 2623/03). Ansonsten können Beschäftigte aus Schwaben ihre Weihnachtsfeier ohne Angst vor Unfallfolgen genießen.
Denn in den Augen der Berufsgenossenschaft sei die Feier nichts anderes als harte Arbeit - zumindest durch die Brille des Versicherungsschutzes gesehen. "Damit ist auch der Weg zur Feier und zurück mitversichert - es sei denn, der Unfall wurde durch einen zu tiefen Blick ins Glühweinglas selbst verursacht", sagt Flechsel.
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