Villenbacher Räte senden ein deutliches Signal
Plus Der Mobilfunkmast am Postweg ist nicht wie ursprünglich genehmigt 29 Meter hoch und damit de facto illegal. Die Diskussion ging nicht nur um die nachträgliche Erhöhung und endet in einer klaren Abstimmung.
Um keinen einfachen Bauantrag handelt es sich bei der Erhöhung eines bestehenden Funkübertragungsmasts um 0,60 Meter. Schon seit Jahren tun die Anwohner mit anwaltlicher Unterstützung alles, damit der Mast in der Villenbacher Poststraße entfernt wird oder zumindest keine neuen Mobilfunkantennen hinzukommen. Diese Bemühungen sind wohl auch der Grund dafür, dass dem Gemeinderat am Montagabend ein Bauantrag des Eigentümers, der Telekom, vorlag.
Was als Erhöhung bezeichnet ist, bedeutet, dass der Mast schon immer 29,60 Zentimeter hoch war. „Immer“ heißt, seit er 1983 aufgestellt wurde. Bürgermeister Werner Filbrich las den Gemeindevertretern ein Schreiben von Georg Wiedenmann vor, in dem dieser den Bau des Fundaments und das Setzen des Masts erläuterte und den Grund, warum er schon damals 60 Zentimeter höher als genehmigt war. In den nachfolgenden Jahren sei er nochmals um ein Turmendrohr erhöht worden. Und da Erhöhungen schon ab einem Zentimeter genehmigt werden müssten, sei das ein Schwarzbau.
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