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  4. Fußball: Karten nun auch für Trainer und Offizielle

Fußball
17.12.2019

Karten nun auch für Trainer und Offizielle

Der BFV passt in den Amateurligen sein Regelwerk an

Bei den Profis gibt es sie schon, die Gelben und Roten Karten für Trainer und Verantwortliche auf der Bank. Nun gilt das auch bei den unterklassigeren Amateurligen. Bei unsportlichem Verhalten können die Fußballschiedsrichter ab sofort auch Trainer und Vereinsoffizielle in allen bayerischen Amateurspielklassen mit einer Roten Karte vom Platz schicken (Innenraumverbot). Wird ein Trainer oder Offizieller des Platzes verwiesen, bleibt er – analog zur Regelung für Spieler – bis zum Erlass des Sportgerichtsurteils für Spiele der gleichen Wettbewerbsform (Fußball-, Futsal- oder Beachsoccer-Spiel) gesperrt und erhält ein Innenraumverbot. 30 Minuten vor bis 30 Minuten nach dem Abpfiff des Spiels dürfen sich die gesperrten Trainer oder Offiziellen nicht in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel, im Kabinengang sowie im Stadioninnenraum aufhalten. Untersagt ist in diesem Zeitraum auch jeglicher Kontakt zur Mannschaft. Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat vor Kurzem mit einer Anpassung von Paragraf 40, Absatz 3, Satz 1 in der Rechts- und Verfahrensordnung die entsprechende rechtliche Grundlage für die Umsetzung der modifizierten Fußballregeln des International Football Association Board (IFAB) geschaffen.

Die Unparteiischen haben fortan auch die Möglichkeit, den Trainer mit der Roten Karte stellvertretend des Innenraums zu verweisen, wenn der Regelverstoß eines Vereinsoffiziellen oder aktuell nicht eingesetzten Spielers zwar eindeutig einer Mannschaft, aber nicht einer konkreten Person zugeordnet werden kann. Die Unparteiischen haben die Möglichkeit, ein Vergehen zunächst mit einer Gelben Karte als Verwarnung zu ahnden oder bei größeren Regelverstößen direkt die Rote Karte zu zeigen. (bfv)

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