Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Automesse: IAA-Gegner müssen nach Blockade von Autobahnen in Haft

Automesse
08.09.2021

IAA-Gegner müssen nach Blockade von Autobahnen in Haft

Ein Aktivist hängt während einer Banneraktion an einer Schilderbrücke über der Autobahn A9 bei Fürholzen in Fahrtrichtung München.
Foto: Matthias Balk, dpa

Die Proteste gegen die Automesse IAA in München haben für etliche Aktivisten unangenehme Folgen. Für die Dauer der Veranstaltung müssen sie in Haft bleiben. Gegner der IAA betrachten dies wiederum als "illegal".

Nach der Protestaktion gegen die Automesse IAA Mobility auf mehreren Autobahnen im Raum München bleiben mindestens 13 Demonstranten bis Sonntagabend in Haft.

Das Amtsgericht Erding nahm neun der Frauen und Männer nach Angaben von Gerichtssprecher Thomas Lindinger aufgrund des bayerischen Polizeigesetzes in Präventionshaft.

Neun Personen nach Protesten gegen IAA in Präventionshaft

Weitere vier kamen nach Erlassen eines Haftbefehls in Untersuchungshaft, weil ihnen die Straftaten Nötigung und schwerer Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen werden, ihre Identität bislang aber nicht feststellbar war, wie die Polizei mitteilte. Ein fünfter Demonstrant habe identifiziert werden können, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag.

Wegen der Aktionen ermittelt der Staatsschutz. Insgesamt seien acht Demonstranten wieder freigelassen worden. "Auch hier wurden präventivpolizeiliche Maßnahmen, wie beispielsweise Betretungsverbote für den gesamten Veranstaltungsbereich der IAA Mobility 2021, ausgesprochen", teilte die Münchner Polizei mit.

IAA-Gegner kritisierten Präventionshaft als "illegal und unerträglich"

Am Dienstagvormittag hatten Aktivisten an mehreren Autobahnen Banner angebracht und sich teils von Brücken abgeseilt. Fernstraßen mussten deswegen vorübergehend gesperrt werden. Es bildeten sich teils lange Staus. Die Polizei teilte mit, dass gegen 26 Beteiligte unter anderem wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung ermittelt werde.

IAA-Gegner kritisierten auf der Internetseite der "Aktion Autofrei" die Präventionshaft als "illegal und unerträglich". Abseilaktionen über Autobahnen seien nicht strafbar. "Freie Autofahrt ist kein Grundrecht - Versammlungen schon", betonten sie. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

09.09.2021

Endlich erwischt es mal die Richtigen.

09.09.2021

Da sich der Protest gegen die Automobilindustrie richtet, sollte auf jeden Fall noch Blasphemie in die Reihe der Anklagepunkte aufgenommen werden. ;-)
Ha, endlich kann der bayerische Staat mal sein Polizeigesetz zücken. Da haben manche schon so lange drauf gewartet.

09.09.2021

>> IAA-Gegner kritisierten auf der Internetseite der "Aktion Autofrei" die Präventionshaft als "illegal und unerträglich". Abseilaktionen über Autobahnen seien nicht strafbar. <<

Gut dass der Staat gegen diese Linksextremisten die rote Karte zeigt!

09.09.2021

"Gut dass der Staat gegen diese Linksextremisten die rote Karte zeigt!"

Die wohl genauso rechtswidrig ist wie Räumung des Hambacher Forsts (https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/kommentar-verwaltungsgericht-hambacher-forst-100.html).

09.09.2021

Präventivhaft ist eine hervorragende um einschlägig aktenbekannte Unruhestifter modern genannt Aktivisten, die bundesweit tätig sind zeitlich begrenzt von weiteren Straftaten abzuhalten. Man fragt sich als Unbeteiligter sowieso, von was diese Personen ihren Lebensunterhalt bestreiten. Spontane Sperrung von Autobahnen durch Privatpersonen erfüllt den Tatbestand der Nötigung und des Eingriffs in den Strassenverkehr.

09.09.2021

" Man fragt sich als Unbeteiligter sowieso, von was diese Personen ihren Lebensunterhalt bestreiten." Genau, es reicht nicht sich über die zugegebenermaßen fragwürdige Aktion aufzuregen - was völlig legitim ist - man muss den Aktivist*Innen auch gleich noch Unehrlichkeit unterstellen. (gendern mach so Spaß, wenn man weiß, dass der Leser sich drüber aufregt)