Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. "Bayerisches Bier" aus Holland

06.02.2008

"Bayerisches Bier" aus Holland

Noch ein Preisschub: Viele Bier-Brauer wollen ihre Preise im kommenden Jahr spürbar anheben.
Foto: DPA

Wenn es um ihr Bier geht, kennen die Bayern kein Pardon. Deshalb tobt der Gerstensaft-Krieg.

Von Detlef Drewes

Brüssel. Wenn es um ihr Bier geht, kennen die Bayern kein Pardon. Das weiß man auch in Brüssel und Luxemburg, wo erbittert um eine Serie von gerichtlichen Entscheidungen gerungen wird, bei denen es stets um eine Frage geht: Ist "bayerisches Bier" auch "bavarian beer"?

Als Kontrahenten treten auf: der Bayerische Brauerbund, der EU-Ministerrat für Landwirtschaft und der niederländische Konzern Bavaria, der sein Produkt schon seit 1729 herstellt und in zahlreichen europäischen Staaten Inhaber der Markenrechte ist. 2001 aber erreichten die Bayern in Brüssel, dass das "bayerische Bier" per EU-Verordnung geschützt wurde. Seither darf diese Bezeichnung in keinem anderen Mitgliedstaat der Union mehr benutzt werden.

Doch der Streit war damit nicht zu Ende, er begann erst richtig. Denn, so argumentierte man in der Bavaria-Zentrale, die eingeführte Marke "bavarian beer" würde nicht nur für die geografische Herkunft des Gerstensaftes benutzt, sondern bezeichne ein eigenes Brauverfahren (das "Dickmaischverfahren"). Von einer geschützten geografischen Angabe könne also keine Rede sein, hier gehe es vielmehr - vergleichbar dem Begriff "Pilsener" - um eine Gattungsbezeichnung.

Inzwischen haben sich beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gleich mehrere Verfahren in unterschiedlichen Instanzen angesammelt. In wenigen Tagen, am 14. Februar, dürfte eine weitere hinzukommen. Dann nämlich muss der Bundesgerichtshof (BGH) in einer vergleichbaren Auseinandersetzung entscheiden, ob Bavaria seine Marke wenigstens von deutschem Boden verschwinden lassen muss.

Bayerns Landwirtschaftsminister Josef Miller (CSU) versprach erst vor wenigen Tagen, sich weiter dafür einzusetzen, dass der Gerstensaft aus dem Freistaat weltweit geschützt wird. Für die europäischen Richter geht es nach Auffassung von Experten längst nicht mehr nur um die Frage, ob "bayerisches Bier" nun wirklich nur aus dem Freistaat kommen muss. Viel heikler sei, ob mit dem Schutz der deutschen Marke auch gleichzeitig alle Übersetzungen inbegriffen sind. Denn, so argumentiert man in München, der Verbraucher mutmaße bei den englischen Worten "bavarian beer", dass es sich um das gleiche Getränk handle wie jenes, auf dem die Worte in Deutsch aufgedruckt sind. Ein Eindruck, der noch durch das weiß-blaue Rautenmuster verstärkt wird, was den Bayern nun wahrlich niemand streitig machen kann.

Es geht um viel, denn der holländische Braukonzern hat für den Fall einer Niederlage eine Schadensersatzforderung gegen den EU-Landwirtschaftsministerrat in Höhe von 100 Millionen Euro angekündigt. So teuer sei es nämlich, wenn man die seit Jahrhunderten eingeführte Marke auf allen europäischen Märkten ersetzen müsse.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.