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08.09.2010

Das Geschäft mit dem Glück

Luxemburg Die Glücksfee hat gut lachen. Ausgerechnet den Europa-Richtern aus Luxemburg verdankt sie einen regelrechten Siegeszug. Sie haben am Mittwoch die Türen für noch mehr richtige (und falsche) Tipps geöffnet, indem sie das staatliche Monopol in Deutschland in Grund und Boden geurteilt haben. Mit sofortiger Wirkung. Private Wettanbieter wie Bwin, Happybet, Tipico und andere waren vor deutschen Gerichten mit dem Versuch gescheitert, eine Lizenz für den lukrativen Markt in der Bundesrepublik zu bekommen.

Immerhin gibt hierzulande jeder dritte Bürger einmal in der Woche einen Tipp ab. Doch da die Länder 2008 einen neuen Staatsvertrag geschlossen und darin das Monopol noch einmal untermauert hatten, legten die hiesigen Kammern nun dem Europäischen Gerichtshof die Entscheidung vor. Der urteilte unmissverständlich: Die deutschen Gesetze stellten einen nicht zulässigen Eingriff in die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dar. Dieser könne jedoch gerechtfertigt sein, wenn "zwingende Gründe des Allgemeininteresses" vorliegen. Beispielsweise um die Spielsucht zu bekämpfen. Genau das aber sei de facto nicht der Fall, da die "Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durchführen, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren". Außerdem duldeten die deutschen Behörden Casino- und Automatenspiele, deren Suchtpotenzial sehr viel höher liege.

Im Europäischen Parlament begrüßte der Vorsitzende, Werner Langen (CDU), die Entscheidung als "Schritt für mehr Wettbewerbschancen staatlicher und privater Wettanbieter". Auch der Chef des Hightech-Verbands Bitkom, August-Wilhelm Scheer, sah den Beschluss positiv. Bei der Nordwestdeutschen Klassenlotterie hieß es hingegen: "Ohne Kontrolle von öffentlichen Stellen könnten Gelder in dunklen Kanälen versickern." Lotto-Chef Friedhelm Repnik: "Eine Freigabe des Marktes wäre mit erheblichen Risiken verbunden. Ich denke dabei vor allem an Spielsucht, Geldwäsche und Manipulationen."

Tatsächlich geht es ums Geld. Elf Milliarden Euro lassen sich die Bundesbürger im Jahr den Traum vom großen Gewinn kosten. Die Bundesländer, die das Monopol ausüben, kassieren kräftig mit, denn 16,7 Prozent der Einnahmen wandern in deren Haushalte. Ein erheblicher Teil dieser Gelder - offiziellen Angaben zufolge über zwei Milliarden Euro - werden anschließend für Sponsoring-Projekte wieder ausgegeben. Viele Sport- und Kultur-Veranstaltungen wären ohne die Zuschüsse gar nicht denkbar.

Dennoch hatte auch das so rigide deutsche System längst erhebliche Lücken, die mit dem Anspruch, allzu leidenschaftliche Spieler vor sich selbst schützen zu wollen, nichts mehr zu tun hatten. Erst vor wenigen Tagen verurteilte das Oberlandesgericht Schleswig das Unternehmen NordWestLotto wegen Losverkäufen an Minderjährige. Das bayerische Marktforschungsunternehmen Fair Control fand heraus, dass 42 Prozent der Jugendlichen problemlos Wetten in offiziellen Annahmestellen abgeben konnten, obwohl dies unter Strafe steht. Der Fachbeirat Glücksspielsucht in Hessen erhob Mitte dieses Jahres Klage gegen das eigene Ministerium für Inneres und Sport, weil dieses dem Staatsunternehmen Lotto Hessen das Spielen per E-Postbrief erlaubt hatte. "Wir brauchten längst eine klare Linie", hieß es am Mittwoch in Luxemburg von Vertretern der staatlichen Verwaltungen. Die muss nun auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes folgen.

Dabei wissen eigentlich alle, was Statistiker der Universität Dortmund vor Jahren herausfanden: Die Chance, beim 6-aus-49-Zahlenlotto die richtigen Ziffern plus Superzahl zu treffen, liegt bei 1 zu 140 Millionen. Mit anderen Worten: Die Chance, vom Blitz getroffen zu werden, ist größer.

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