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Drogeriemarkt
06.03.2017

Anton Schlecker vor Gericht: Was ist zu erwarten?

Der ehemalige Drogeriekettenbesitzer Anton Schlecker kommt zu Beginn des Prozesses ins Landgericht in Stuttgart Baden-Württemberg.
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Der ehemalige Drogeriekettenbesitzer Anton Schlecker kommt zu Beginn des Prozesses ins Landgericht in Stuttgart Baden-Württemberg.
Foto: Bernd Weissbrod/dpa

Der Prozess gegen den pleite gegangenen Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker sowie gegen seine Frau und Kinder beginnt heute in Stuttgart. Was ist bei der Familie noch zu holen?

Es war eine der aufsehenerregendsten Firmenpleiten der vergangenen Jahre. 2012 musste die Drogeriemarkt-Kette Schlecker Insolvenz anmelden, mehr als 25 000 Mitarbeiter in Deutschland verloren ihren Job. Am Montag beginnt der Prozess gegen Anton Schlecker und seine Familie vor dem Landgericht Stuttgart.

Allein schon die Anwesenheit des Firmenpatriarchen ist eine kleine Sensation. Denn Schlecker meidet die Öffentlichkeit seit Jahrzehnten. Vor Gericht muss er allerdings persönlich erscheinen. "Nach der Strafprozessordnung muss grundsätzlich in Anwesenheit des Angeklagten verhandelt werden", sagt eine Gerichtssprecherin.

Vorsätzlicher Bankrott: Schlecker soll Millionen beiseite geschafft haben

Die Staatsanwaltschaft wirft Anton Schlecker vorsätzlichen Bankrott vor. In insgesamt 36 Fällen soll er Vermögenswerte zur Seite geschafft zu haben, die eigentlich in die Insolvenzmasse gehörten, aus der Gläubiger bedient werden sollen. Außerdem soll er falsche Angaben in den Bilanzen des Drogerie-Imperiums gemacht haben.

Seine Frau Christa und die beiden Kinder Meike und Lars sitzen wegen möglicher Beihilfe zum Bankrott auf der Anklagebank. Schleckers Sohn und Tochter müssen sich zudem zu Vorwürfen der Insolvenzverschleppung und Untreue einlassen. Sie sollen das Logistikunternehmen LDG als faktische Geschäftsführer um mehrere Millionen Euro geschädigt haben. Darüber hinaus stehen zwei Wirtschaftsprüfer vor Gericht.

"Was den Fall ungewöhnlich macht, ist die Dimension", sagt der Jura-Professor Matthias Jahn von der Universität Frankfurt. "Die Anklageschrift umfasst 270 Seiten." Das allein sei schon ein Indiz dafür, dass es sehr kompliziert sei. Auch die 26 Termine, die das Landgericht bis Oktober zunächst anberaumt hat, deuteten darauf hin, dass es ein komplexes Verfahren werde.

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Anton Schlecker agierte formal als "eingetragener Kaufmann" (e.K.). Dank dieser Rechtsform konnte er viel Geheimniskrämerei um sein Firmengeflecht betreiben. Doch am Ende haftete er auch mit seinem kompletten Privatvermögen für alle Schulden.

Im Fall Schlecker geht es um mehr als die Insolvenz

Es ist nicht selten, dass im Anschluss an Firmenpleiten über Insolvenzverschleppung gestritten wird. Schätzungen gehen dahin, dass 50 bis 80 Prozent aller Unternehmenszusammenbrüche durch Insolvenzstraftaten begleitet werden. Auch die Idee, vor einer drohenden Insolvenz Vermögen an Familienmitglieder zu verschieben, ist nicht selten. "Es geht dann meistens um eine Schenkungsanfechtung", erklärt Georg Bitter von der Universität Mannheim.

Der fragliche Paragraf in der Insolvenzordnung hat allerdings einen Pferdefuß. Es geht nur um Leistungen, die vier Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden. Im Fall von Schlecker könnte aber noch ein weiterer Paragraf relevant werden. Der schließt Handlungen ein, hinter denen der Vorsatz steckte, die Gläubiger zu schädigen. Hier reicht der fragliche Zeitraum zehn Jahre zurück.

Doch: "Eindeutig ist die Rechtslage keineswegs", sagt Jahn. Er rechnet mit einem großen Streit zwischen den Gutachtern von Anklage und Verteidigung, die dann die zentrale Frage klären müssen, was von den Leistungen innerhalb der Schlecker-Familie und der Gesellschaft der Kinder angemessen war und ob es sich immer um echte Dienstleistungen oder womöglich nur um Scheinverträge gehandelt hat.

Gefängnisstrafe für Ex-Drogeriemarktkönig ist möglich

Sollte Schlecker tatsächlich verurteilt werden, hält Jahn Gefängnis für nicht unwahrscheinlich. Auf Bankrott stehen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe, bei besonderes schweren Fällen bis zu zehn Jahre Haft.

Ob die ehemaligen Mitarbeiter am Ende aber etwas von einer Verurteilung hätten, steht und fällt mit der Frage, was bei der Familie Schlecker noch zu holen ist. Rein theoretisch stehen sie ganz oben auf der Liste derer, die etwas aus der Insolvenzmasse erhalten.

Die Anklageschrift kommt auf etwa 20 Millionen Euro, die eigentlich Gläubigern und ehemaligen Mitarbeitern zuzuschreiben wären. Dem gegenüber stehen Forderungen von gut einer Milliarde Euro. Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz scheint skeptisch zu sein, ob bei Schlecker noch allzu viel abfällt. Er bemüht sich deshalb derzeit, über Schadenersatz-Klagen von Lieferanten Gelder einzutreiben.

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