Drogeriemarkt Müller darf Rabattgutscheine der Konkurrenz annehmen
Die Drogeriemarktkette Müller darf Rabattgutscheine von Konkurrenten annehmen. Dies hat das Landgericht Ulm jetzt entschieden.
Die Wettbewerbszentrale hat im Streit um eine Werbeaktion der Drogeriemarktkette Müller mit Rabattgutscheinen von Konkurrenten vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Die Drogeriemarktkette Müller hatte damit geworben, Rabattgutscheine etwa von dm oder Rossmann sowie Douglas-Parfümerien anzunehmen.
Die Aktion stellt nach Ansicht des Landgerichts Ulm zwar eine erhebliche Behinderung der betroffenen Mitbewerber dar, sagte ein Sprecher, doch sie sei nicht unzulässig. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Wettbewerbszentrale will prüfen, ob sie Berufung einlegt.
Bei dem Drogeruiemark herrschte nach der Urteilsverkündung natürlich Zufriedenheit: "Müller stellt sich erfolgreich dem Wettbewerb und davon profitiert stets der Kunde. Wir freuen uns deshalb, dass das Gericht in seinem Urteil dem Kundenwunsch entspricht. Dieser wünscht ein großartiges Preis-Leistungsangebot und dieses bietet Müller seinen Kunden“, so Geschäftsführerin Elke Menold. dpa/AZ
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