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  3. Finanzen: EU will mehr Verbraucherschutz bei Geldinstituten

Finanzen
10.05.2013

EU will mehr Verbraucherschutz bei Geldinstituten

ARCHIV - Unter einer Lupe sind mehrere Kontoauszüge zu sehen (Archivfoto vom 16.02.2005, Illustration). Die EU-Kommission will Bürgern den Umgang mit Banken erleichtern. Dazu präsentiert die Brüsseler Behörde am 08.05.2013 einen Gesetzesvorschlag. Er soll unter anderem das Recht auf ein eigenes Konto festschreiben. Foto: Jens Büttner dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Foto: Jens Büttner

In einigen EU-Ländern besitzt nicht jeder sein eigenes Konto. Die EU-Kommission macht sich nun für mehr Verbraucherschutz und vergleichbare Gebühren bei Geldinstituten stark.

Für viele ist es eine Selbstverständlichkeit. Rund 58 Millionen EU-Bürger über 15 Jahren können davon aber nur träumen: ein eigenes Konto. Das soll sich ändern. Am Mittwoch präsentierte die EU-Kommission ihren Vorstoß für ein „Basiskonto“, das zumindest die grundlegenden Zahlungsfunktionen bieten soll. „Wer heutzutage über kein Bankkonto verfügt, stößt im Alltagsleben auf Schwierigkeiten“, sagte Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier in Brüssel. Ohne Bankverbindungen gibt es häufig keine Sozialleistungen, Arbeitgeber zahlen kein Gehalt aus, Vermieter unterschreiben keinen Vertrag.

Ein Anrecht auf ein Konto gibt es bisher nicht

In Deutschland gehen die Schätzungen über die Zahl der Betroffenen weit auseinander. Banken und Sparkassen sprechen von „höchstens ein paar tausend“, Verbraucherschutzverbände von mehreren hunderttausend. Der Grund: Zwar hat sich die deutsche Kreditwirtschaft schon 1995 auf ein sogenanntes „Jedermann-Konto“ verständigt. „Ein Anrecht aber gibt es nicht“, stellte der Grünen-Europa-Abgeordnete Sven Giegold fest. Ein Vorstoß Nordrhein-Westfalens im Bundesrat sei von der Bundesregierung zurückgewiesen worden. In Internet-Foren beklagen sich Hartz-IV-Empfänger zu Tausenden über die abweisende Haltung der Banken und öffentlichen Sparkassen. Nur in wenigen Bundesländern sei es kein Problem, trotz Schwierigkeiten mit der Schufa wegen Überschuldung eine Bankverbindung zu bekommen. Brüssel will da nun eingreifen.

Verständliche Formblätter ohne Fremdwörter

Und dabei den Kundenservice der Kreditinstitute auf den Prüfstand stellen. „Wir wollen, dass die Verbraucher sowohl vor als auch nach der Eröffnung eines Bankkontos besser über die Gebühren informiert werden und dass sie den Anbieter rasch und problemlos wechseln können“, sagte EU-Verbraucherschutzkommissar Tonio Borg. Deshalb sollen die Institute verpflichtet werden, Formblätter mit ihren Gebühren für die am häufigsten angebotenen Dienste zu erstellen, sodass sie transparenter werden.

Leistungen sind sehr unterschiedlich

Den Hinweis des Bundesverbandes Deutscher Banken, die Abgaben lägen alle offen, seien aber wegen der Unterschiedlichkeit der Leistungen nicht vergleichbar, lässt man in Brüssel nicht gelten. „Mehr Wettbewerb wird jene Unternehmen belohnen, die den Verbrauchern eine bessere Auswahl und bessere Preise bieten“, erklärte Borg. Deshalb wird die Liste der Dienste und Gebühren auch mit einer „standardisierten Terminologie“ erstellt werden müssen, damit „jeder alles versteht“. Fachbegriffe sind tabu. Innerhalb von 15 Tagen sollen die Institute einen Wechsel möglich machen, wenn der Kunde dies wünscht. Dies gelte für die Verschiebung bisheriger Zahlungen von einem auf ein anderes Konto ebenso wie für die Kündigung einer Bankverbindung. Gebühren dürfen dafür nicht berechnet werden.

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