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22.02.2008

Ex-VW-Betriebsrat muss ins Gefängnis

Im VW-Prozess um Lustreisen und Sonderbonuszahlungen sind am Freitag der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert und der frühere Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer verurteilt worden.

Braunschweig (dpa) - Der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert muss wegen seiner Verwicklung in die VW-Affäre um Untreue und Lustreisen auf Firmenkosten ins Gefängnis.

Das Landgericht Braunschweig verurteilte Volkert am Freitag wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue und Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer wurde zu einer Strafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Volkert hatte Sonderbonuszahlungen in Höhe von fast zwei Millionen Euro vom früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz erhalten. Gebauer hatte Lustreisen, Sexparties und Geschenke auf VW-Kosten organisiert, nachdem Hartz ihn aufgefordert hatte, die Spitze der Betriebsräte "großzügig" zu behandeln. Die Staatsanwaltschaft hatte für Volkert eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Für Gebauer hielt die Anklage ein Jahr und acht Monate für angemessen. Die Verteidiger hatten dagegen in allen Hauptanklagepunkten Freisprüche verlangt. Es ist offen, ob Revision gegen das Urteil eingelegt wird.

Volkert und Gebauer gelten als Schlüsselfiguren in der VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten und Schmiergeldzahlungen, die im Sommer 2005 ins Rollen gekommen war. Hartz war im Januar 2007 nach einem umstrittenen Deal mit der Justiz wegen Untreue zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und 576 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

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