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Erben
04.12.2019

Warum bezahlen Superreiche so wenig Erbschaftssteuer?

Wer richtig viel Vermögen erbt, muss relativ wenig Erbschaftssteuer zahlen. Das hat die Linksfraktion herausgefunden.
Foto: Martin Gerten, dpa

Wer bis zu 100 Millionen Euro erbt, zahlt im Schnitt nur 5,5 Prozent Erbschaftssteuer. Wie kommen diese Zahlen zustande? Ein Professor klärt auf und kritisiert.

Es sind schockierende Zahlen, die die Linksfraktion im Bundestag da zu Tage gefördert hat. Nach einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes zahlen Menschen, die sehr viel Vermögen erben, kaum Steuern. Oder genauer gesagt: Wer zwischen einer Million und zehn Millionen Euro Vermögen vererbt oder geschenkt bekam, zahlte 2018 im Schnitt zehn Prozent Steuern. Wer zwischen zehn und 100 Millionen Euro vererbt oder geschenkt bekam, zahlte etwa 5,5 Prozent Steuern.

Für Dietmar Bartsch, Vorsitzenden der Linksfraktion im Bundestag, ist das ein Skandal. Er sagt: "Deutschland ist für Milliardäre und Multimillionäre ein Steuerparadies. Es ist extrem ungerecht, dass Kinder in Armut leben müssen, die Infrastruktur teilweise marode ist, Rentner immer mehr zur Kasse gebeten werden und superreiche Erben und Beschenkte kaum Steuern auf astronomische Summen zahlen müssen."

Da stellt sich die Frage: Wie kommt das? Warum sinkt der Steuersatz, wenn das vererbte - oder verschenkte - Vermögen zunimmt?

Erbschaftssteuer: Wer von seinem Ehepartner Vermögen erbt, hat einen hohen Freibetrag

Ein Anruf bei Professor Christoph Spengel. Er unterrichtet Betriebswirtschaftslehre und betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim, forscht am Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und hat das Bundesfinanzministerium unter anderem zum Thema Erbschaftssteuer beraten. Wenn jemand erklären kann, wie diese Zahlen zustande kommen, dann er.

Der Mannheimer Professor erklärt: Wird Vermögen vererbt, gibt es je nach Verwandtschaftsgrad einen gewissen Freibetrag. Verstirbt etwa der Ehepartner, ist Vermögen bis zu einem Wert von 500.000 Euro steuerfrei. Kinder, deren Eltern ihnen etwas vererben, bezahlen bis zu einem Betrag von 400.000 Euro keine Steuern. Das gilt für Bargeld, Immobilien und andere Wertgegenstände. Auch das eigene Wohnhaus muss nicht versteuert werden. Ist der Steuerfreibetrag überschritten, steigt die Steuer schrittweise an. Ab einem vererbten Vermögen von 26 Millionen Euro beträgt sie 30 Prozent.

Ein Rechenbeispiel: Angenommen eine Frau hinterlässt ihrem Gatten ein Barvermögen von zwei Millionen Euro. Dann müsste er auf 1,5 Millionen Euro Steuern zahlen, und zwar 15 Prozent.

Das alles ändert sich aber, wenn Betriebsvermögen vererbt wird. Also Unternehmen. Für diese gelten spezielle Erbschaftssteuer-Regeln. Wird ein vererbtes Unternehmen mindestens sieben Jahre nach dem Erbfall weitergeführt und ist bis zu 26 Millionen Euro wert, zahlt der Erbe keine Steuern. Null Prozent. Danach steigt der Steuersatz schrittweise an. Ab einem Wert von 90 Millionen Euro muss auch für den Unternehmenswert komplett Steuer gezahlt werden. Es gibt aber eine Ausnahme, sagt Spengel.

Der niedrige Erbschaftssteuersatz lässt sich erklären, weil es ein Durchschnittswert ist

Wenn der zu zahlende Erbschaftssteuerbetrag so groß wäre, dass der Erbe dafür mehr als die Hälfte seines Barvermögens aufwenden müsste, wird ihm die Steuer erlassen. Komplett. "Das ist schon krass", sagt Spengel. Dieser Fall sei zwar ziemlich unwahrscheinlich, aber nicht komplett auszuschließen. "Das ist wie Hartz IV für Multimillionäre", sagt der Professor.

Und so erklärt er auch den niedrigen Steuersatz, den die Linksfraktion herausgefunden hat. Zum einen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich bei einer Erbschaftssumme von zehn bis 100 Millionen Euro, Betriebe unter den Erbschaften befinden. Bei einer Erbschaft von einer bis zehn Millionen könnten hingegen prozentual mehr andere Erbschaften dabei sein - also Immobilien oder Barvermögen, die ja voll versteuert werden müssen.

Der Rest ist Statistik. Von den 162 Menschen, die 2018 ein Vermögen von zehn bis 100 Millionen Euro vererbt bekommen haben, dürfte vermutlich die überwiegende Mehrheit einen Betrieb vererbt bekommen haben, der weniger als 26 Millionen Euro wert war. Das heißt, das Erbe war steuerfrei. Nur ein geringer Prozentsatz hätte demnach überhaupt Steuern auf den Nachlass zahlen müssen. Doch im Durchschnittswert werde das nicht berücksichtig. Die gezahlte Steuer wird auf alle Erben verteilt.

Gutachten: Erbschaftssteuersatz sollte für alles bei zehn Prozent liegen

Darüber ob das Steuermodell nun gerecht oder ungerecht ist, möchte Spengel nichts sagen. "Das Argument dafür ist, dass Arbeitsplätze an den Betrieben hängen", sagt er. Dietmar Bartsch von der Linksfraktion hat dazu natürlich eine ganz andere Meinung: "Das Aufkommen aus der Erbschaftssteuer muss vervielfacht werden. Es gibt keinen vernünftigen Grund, Superreiche mit Samthandschuhen anzufassen und aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zu lassen. Letztlich brauchen wir eine große Steuerreform, die Steuergerechtigkeit herstellt", sagt er.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht das ein wenig anders. Die Befreiung von der Erbschaftssteuer soll den Bestand eines Unternehmens und die damit verbundenen Arbeitsplätze sichern, heißt es von dort. Betriebsvermögen sei in der Regel nicht frei verfügbar - sondern gebunden, etwa in Gebäuden  oder Maschinen. Würde es mit Erbschaftsteuer belastet, würde die Substanz der Unternehmen angegriffen, argumentiert der Verband mit. "Insoweit vertritt der ZDH die Auffassung, dass die Freistellung von Erbschaftssteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens gerechtfertigt und notwendig ist. Würden die Verschonungsregeln aufgehoben, wären viele Betriebe im Falle eines Betriebsübergangs existenziell gefährdet", teilt der Verband mit.

Und auch Christoph Spengel macht einen Gegenvorschlag: "Für das Bundesfinanzministerium habe ich mit anderen Experten ein Gutachten erarbeitet. Darin haben wir empfohlen, alles Erbe gleich zu besteuern. Und das sehe ich auch heute noch so", sagt er. Wolle der Bund demnach am heutigen Steueraufkommen durch Erbschaften festhalten, müsste der Steuersatz auf alles, was vererbt wird - also Barvermögen, Immobilien und Firmen - bei etwa zehn Prozent liegen. "Das Problem ist nur: Wenn eine Bundesregierung sagt: Wir senken den Spitzensteuersatz bei der Erbschaftssteuer von 30 auf zehn Prozent, wird das nicht gut ankommen", sagt Spengel. "Dabei wäre es doch besser, man hätte zehn Prozent auf alles als 30 Prozent auf nichts."

Lesen Sie dazu auch unseren großen Report: Sind Erbschaften gerecht - oder nicht?

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Die Diskussion ist geschlossen.

04.12.2019

Die Frage ist doch, wieso es überhaupt eine Erbschaftssteuer gibt?

Für eine bloße Transaktion innerhalb der Familie (!) fällt mir kein plausibler Grund für eine Besteuerung ein.

Das Vermögen hat der verstorbene erwirtschaftet und hat bereits den ganzen Apparat des Fiskus durchlaufen. Eine bloße Besteuerung von Eigentum ist meiner Meinung nach Enteignung. Beim Tod noch ein letztes Mal abzukassieren pietätlos dazu!

Ich kann jedem verstehen, der jedes einzelne Schlupfloch wahrnimmt. 5,5% sind noch zu viel!

04.12.2019

Der Verzicht auf Erbschaftsteuer oder ihre Erhebung in einer derart lächerlichen Größenordnung wie in der BRD zerstört das im GG angelegte Gebot zur Gewährleistung der Chancengleichheit und ist ein Hauptgrund für die obszön ungleiche und ungerechte Vermögensverteilung und Chancenungleichheit im Bereich der Bildung hierzulande. Die USA langen da deutlich stärker zu.

04.12.2019

Genau so ist es wie von Ihnen dargestellt!

04.12.2019

@Georg Kr.

Sie sind also gegen das Recht auf Eigentum? Stattdessen stehen sie für Umverteilung und Enteignung ein?

Es ist nicht die Schuld der Vermögenden, dass - wie sie schrieben - unser Schulsystem versagt, sondern die Schuld deren, die es planen und verantworten.

Mit den USA haben sie auch ein sehr schlechtes Beispiel erwischt. In kaum einem Land ist der Kontostand so entscheidet für die persönliche Zukunft. Ohne Sozialsystem und Ausbildungskosten, die zwischen einer Oberklasselimousine und einer Wohnung liegen ist Chancengleichheit per se ausgeschlossen.

Das zeigt eigentlich schön, dass die Phantasievorstellung von der heilen Welt, in der alle gleich viel besitzen (Karl Marx lässt grüßen) nichts mit der Realität zu tun hat.

Zusammenfassend möchte ich nochmal betonen, dass ich die grundlose Besteuerung von (bereits versteuertem) Vermögen für Irrsinn halte. Chancengleichheit, Ausbildung usw. sind Ablenkungsmanöver und haben wenig mit der frage zu tun, ob diese Steuer gerechtfertigt ist.

05.12.2019

@ MICHAEL G.

"Sie sind also gegen das Recht auf Eigentum? Stattdessen stehen sie für Umverteilung und Enteignung ein? "

Merken Sie nicht, wie lächerlich Ihre Argumentation ist?
Das "Recht auf Eigentum" bezieht sich m. W. auf lebende Personen. Nicht auf Verstorbene. Die brauchen das auch, weiß Gott, nicht mehr. Insofern wäre auch ihre Enteignung ein etwas schwieriges Unterfangen. Dass manche Kinder mit dem Goldenen Löffel im Mund zur Welt kommen, während es anderen am Allernötigsten mangelt, halten Sie wohl für ein Naturgesetz?
Einem oder einer, die durch eigene anständige Arbeit zu einem gewissen Wohlstand kam, ist der zu gönnen. Das sollte jedoch nicht für völlig leistungslos erworbene, obszöne Vermögen gelten.
Mit der von Leuten Ihrer Geisteshaltung immer wieder beschworenen christlich-abendländischen Kultur hat das nichts zu tun.

"Zusammenfassend möchte ich nochmal betonen, dass ich die grundlose Besteuerung von (bereits versteuertem) Vermögen für Irrsinn halte."

Was soll eine "grundlose Besteuerung" sein?
Die meisten Familien bezahlen die Windeln ihrer Kinder aus bereits versteuertem Einkommen. Sogar mit vollem Mehrwertsteuersatz - während für Trüffel der ermäßigte gilt.
Oder: Schon mal was von der Grundsteuer gehört, die derzeit neu ausgerichtet werden muß?

05.12.2019

Das Grundgesetz schützt das Eigentum und verpflichtet es gleichzeitig.

Erbe wurde nicht unbedingt bisher versteuert. Beispielsweise die Wertsteigerungen von Grundstücken wurden beispielsweise nicht versteuert. Mit "bereits versteuert", könnte man auch argumentieren, dass die Grunderwerbsteuer versteuertes Geld nochmals besteuert wird. Bei der Umsatzsteuer ebenso. Zumindest wenn man das Geld legal erworben hat.
Wirkliche Superreiche in den USA wie ein Warren Buffet oder Bill Gates sind für hohe Erbschaftssteuer. Sie vererben auch nur ein "Taschengeld" aus Ihrem Vermögen an Ihre Erben. Sie sehen die große Erbschaften als unproduktiv an. Auch weisen SIe auf die Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit hin.
Bill Gates: "Eine Person, die in diesem Land reich wird, schafft das nicht alleine. Sie schafft es meistens aufgrund von Ressourcen, die von Steuern finanziert wurden - deswegen hat die Gesellschaft auch einen Anspruch auf einen Anteil ihres Vermögens in Form der Erbschaftsteuer."

Zur Steuer selber.
Mit den Freibeträgen (den es alle 10 Jahre erneut gibt) sind für die meisten ausreichend. Mit der Bedarfsbewertung werden die tatsächlichen Grundstückswerte nicht erreicht. Diese Bewertung hinkt der Realität in Regel weit hinterher. Bei Wohnzwecken (auch Mietwohnungen) wird nochmals 10 % Abschlag genommen.
Selbstgenutztes Wohneigentum ist größtenteils innerhalb der Familie steuerbefreit. Ebenso ist Betriebsvermögen befreit oder vergünstigt. Bei Ehegatten und Kinder gibt es beim Erben einen zusätzlichen Versorgunsgfreibeträge. Hausrat und ähnliches sind steuerbefreit.
Deshalb betrifft den Normalbürger die Erbschaftssteuer überhaupt nicht. Zudem kann man durch legale Tricks die Steuerlast erheblich senken und sogar vermeiden.
Die Hauptsächlich belastet werden, sind sehr Reiche, welche die über zahlreiche Bauplätze verfügen, oder deren Verwandschaftsgrad gering oder gar keine Verwandschaft vorhanden ist.
Nachdem die Vermögenssteuer ausgesetzt ist, ist es die ziemlich die einzige Steuer wo Vermögen und nicht Einkommen oder Produktion besteuert wird.