Ex-Thyssen-Manager bezahlt Steuerschuld
Augsburg (lby) - Im Revisionsprozess gegen zwei frühere Thyssen-Manager hat das Landgericht Augsburg am Mittwoch das Verfahren gegen Winfried Haastert abgetrennt. Zuvor hatte der 64- Jährige seine Steuerschuld in Höhe von rund 332.000 Euro bezahlt. Er soll von dem Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber für ein Panzergeschäft mit Saudi-Arabien Schmiergeld angenommen haben.
Augsburg (lby) - Im Revisionsprozess gegen zwei frühere Thyssen-Manager hat das Landgericht Augsburg am Mittwoch das Verfahren gegen Winfried Haastert abgetrennt. Zuvor hatte der 64- Jährige seine Steuerschuld in Höhe von rund 332.000 Euro bezahlt. Haastert war in erster Instanz wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Er soll von dem Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber für ein Panzergeschäft mit Saudi-Arabien Schmiergeld angenommen haben.
In dem Verfahren war zudem Ex-Thyssen-Manager Jürgen Maßmann zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte beide Urteile teilweise aufgehoben und Revision zugelassen. Das in erster Instanz geltend gemachte Treuhandverhältnis zwischen den beiden Angeklagten und Schreiber hielt der BGH nicht für erwiesen. Die Anklage hat nun auf den Nachweis dieses Treuhandverhältnisses verzichtet und stützt sich nur noch auf die tatsächlich geflossenen Geldsummen an Haastert und Maßmann. Dafür muss das Strafmaß neu festgelegt werden.
Bei Haastert geht die Anklage jetzt davon aus, dass er von Schreiber umgerechnet rund 600.000 Euro Schmiergeld erhalten hat, nicht wie bisher etwa 750.000 Euro. Bei Maßmann hat sich der steuerrechtlich relevante Geldzufluss von rund 5,6 Millionen Euro auf etwa 1,4 Millionen Euro verringert. Maßmann bestreitet jedoch, von Schreiber Geld in dieser Höhe erhalten zu haben. Er will dem Gericht weitere Entlastungsunterlagen vorlegen und zusätzliche Beweisanträge stellen.
Für Haastert könnte das Verfahren nun bald zu Ende sein. Sein Anwalt hat angekündigt, keine weiteren Beweisanträge mehr zu stellen. Der BGH hat vom erstinstanzlichen Urteil ein Jahr und sechs Monate bestätigt. Die Gesamtstrafe von zwei Jahren und vier Monaten muss aber neu fest gesetzt werden. Unter Berücksichtigung der langen Verfahrensdauer von mehr als zehn Jahren hat Haastert gute Chancen, mit einer Bewährungsstrafe davon zu kommen.
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