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Internet
15.02.2019

Was die Reform des Urheberrechts bedeutet

Seit Jahren ringen Verlage und Internet-Plattformen wie Google um den fairen Umgang mit Inhalten. Nun greift die EU durch.
Foto: Lukas Schulze

Die EU stärkt die Verlage und erlegt Internet-Giganten wie Google neue Regeln auf

Die EU bekommt ein neues Urheberrecht. Monatelang wurde heftig darum gestritten – bis sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments am Mittwochabend vorläufig auf eine Reform einigten, inklusive Leistungsschutzrecht für Presseverleger.

Worum geht es in der Reform?

Die Urheberrechtsreform soll an das digitale Zeitalter angepasst werden. Bisher ist es so, dass Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechte-Inhaber unter teils großem Aufwand Inhalte erstellen, die online verbreitet werden – verdienen daran mitunter aber wenig. Internet-Giganten wie Google hingegen verdienen sehr viel mit diesen fremden Inhalten. „Ich möchte, dass Journalisten, Verleger und sonstige Urheber eine faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten“, sagte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker. Neben der Einführung des Leistungsschutzrechts nimmt die Einigung in Artikel 13 auch Plattformen wie Youtube stärker in die Pflicht. Sie müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

Wie sieht die Einigung nun aus?

Zum einen sollen Zeitungsverlage und Autoren mehr für ihre Inhalte bekommen. Suchmaschinen wie Google dürfen nicht mehr ohne Weiteres kleine Artikel-Ausschnitte in ihren Suchergebnissen oder bei Google News anzeigen. Vielmehr sollen sie die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls dafür zahlen. Zum anderen werden Plattformen wie Youtube nach Artikel 13 stärker in die Pflicht genommen. Geschützte Werke müssen lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen – oder dürfen nicht hochgeladen werden. Ausgenommen sind Firmen, die drei Kriterien erfüllen: Sie müssen jünger als drei Jahre sein, dürfen einen Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro und weniger als fünf Millionen Nutzer im Monat haben. In der Realität betrifft das nur wenige Plattformen. Das Parlament hatte eigentlich Ausnahmen für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 20 Millionen Euro gefordert. Das soll vor allem Start-ups und junge Firmen schützen.

Warum ist das Thema so brisant?

Monatelang gab es heftige Diskussionen. Lobbyverbände machten Stimmung und warnten vor Zensur, dem Ende des Internets sowie dem Ende der unabhängigen Presse. Google und Wikipedia sprachen sich öffentlich gegen Teile der Reform aus. Es geht nach Einschätzung der Kritiker um nichts weniger als die Zukunft des Internets in seiner heutigen Form. Die Einigung berge die Gefahr, „das Internet, wie wir es kennen, ausschließlich in die Hände der Technologie- und Medienriesen zu legen“, sagte die Piraten-Europapolitikerin Julia Reda. Rund fünf Millionen Menschen unterschrieben eine Petition, die sich gegen Teile der Reform richtet. Von allen Seiten wurde versucht, Einfluss auf das Vorhaben zu nehmen. Google, aber auch Wikipedia und Digitalverbände stemmten sich dagegen, Presseverlage, Medienunternehmen und Start-ups sprachen sich vehement dafür aus.

Wie reagieren die Verlage auf die Einführung des Leistungsschutzes?

Verleger sehen die Einigung als große Chance. „Unsere Redaktionen leisten die Arbeit, wir tragen die Kosten, die Einnahmen erzielen jedoch die Internet-Plattformen über die Werbebudgets“, sagt Andreas Scherer, Vorsitzender des Verbandes bayerischer Zeitungsverleger und Geschäftsführer der Mediengruppe Pressedruck. Das sei kein tragfähiges Geschäftsmodell für die Verlage und Autoren. „Anders gesagt, für die europäische freie Presse geht es um die Überlebensfähigkeit“, sagt Scherer. Das Leistungsschutzrecht schaffe nun einen fairen Ausgleichsmechanismus zwischen Verlagen und Internet-Plattformen. „Insgesamt ein riesiger Schritt, um die digitale Zukunft der unabhängigen Presse zu sichern“, betont Andreas Scherer.

Warum gibt es so starke Kritik an Artikel 13? Was sagen die Kritiker?

Sie warnen, Plattformen müssten wegen Artikel 13 Uploadfilter einsetzen. Diese sind zwar nicht explizit in der Reform erwähnt. Allerdings müssen die Unternehmen alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern. Kritiker aus fast allen Parteien befürchten, dass die Filter auch legale Inhalte wie Parodien oder Zitate blockieren – und so die freie Meinungsäußerung einschränken. Die deutsche Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) hatte sich gegen Uploadfilter ausgesprochen – und auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD verwiesen. Darin wird die Verpflichtung zu Filtern als „unverhältnismäßig“ abgelehnt. Axel Voss (CDU), der die Verhandlungen für das Parlament führte, betonte hingegen, die Einigung habe „nichts mit „Filtern“ zu tun, wie das von manchen Unterstützern rechtsfreier Räume im Internet propagiert wird“. Gegner des Leistungsschutzrechts sehen Nachteile für Verlage. Diese seien darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden, und hätten daher eine schwache Verhandlungsposition gegenüber Google & Co. Zudem verweisen sie auf Deutschland: Hier gibt es schon seit 2013 ein Leistungsschutzrecht – doch es führt nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage.

Ist damit das letzte Wort gesprochen?

Nicht ganz. Die Einigung muss noch vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das reine Formsache. Die Copyright-Reform erhitzt die Gemüter aber besonders – vor allem im Parlament ist mit Widerstand zu rechnen. Denn das wollte bei Artikel 13 eine großzügigere Ausnahme. Wenn das Plenum sich dagegenstellt, scheitert die Reform doch noch. Gegner des Vorhabens haben schon angekündigt, am 23. März in ganz Deutschland gegen das Vorhaben auf die Straße zu gehen. Google will die Richtlinie nach eigenen Angaben nun eingehend im Detail analysieren und dann über die nächsten Schritte entscheiden. Das werde aber „einige Zeit dauern“. (dpa, AZ)

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