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Nord Stream 2-Zulassung liegt auf Eis: Schlechte Vorbereitung ist rätselhaft

Kommentar Von Michael Kerler
16.11.2021

Die Bundesnetzagentur kommt ihrer Aufgabe nach, gut so. Dass die Zertifizierung durch die Unternehmen so schlecht vorbereitet war, kann unser Autor nicht nachvollziehen.

Zahlreiche Länder in Europa leiden unter hohen Gaspreisen und fragen sich, ob sie gut über den Winter kommen. Gleichzeitig liegt auf dem Grund der Ostsee eine fertige Pipeline, die nicht in Betrieb gehen darf. Es klingt absurd. Trotzdem ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur richtig, die Zertifizierung von Nord Stream 2 auszusetzen, hinter der zum großen Teil der russische Gazprom-Konzern steht. Die Behörde hat den Auftrag, sachlich zu prüfen, ob der Betrieb des Netzes vom Gas-Vertrieb getrennt ist. Diese Wettbewerbsregeln müssen für alle Unternehmen gleichermaßen gelten. Indem sie genau auf die Regeln achtet, hat die Bundesnetzagentur Unabhängigkeit von der Politik bewiesen. Gut so.

Wann russisches Gas durch die fertiggestellte Leitung nach Deutschland fließt, ist weiter offen.
Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Angesichts der Energieknappheit erscheint es allerdings nicht schlecht, die Gasversorgung auf mehrere Beine zu stellen, bis der Ausbau grüner Energien an Tempo gewinnt.

Rätselhaft bleibt alleine, wieso es den Konzernen nicht gelungen ist, die Zertifizierung hinreichend vorzubereiten und rechtzeitig der Betreibergesellschaft eine deutsche Rechtsform zu geben. Die Regeln sind bekannt, man könnte meinen, dass Expertinnen und Experten sich darauf hätten vorbereiten können.

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Die Diskussion ist geschlossen.

17.11.2021

Man darf dazu anmerken, dass nach europ. Recht noch ein Widerspruchsverfahren gegen die Anwendung der letztgültigen Erdgas-verordnung nach der Gaslieferant und Netzbetreiber voneinander getrennt sein müssen anstehen , noch nicht entschieden ist. Die neue EU Verordnung kam erst lang nach Vertragsabschluss von Gazprom und den beteiligten europ. Teilhaberfirmen; die Möglichkeit der Nutzung der Übergangsfrist wurde durch USA Sanktionen beim Bau verursacht. Die Verordnung trifft nur einen Bruchteil der Pipeline die letzten 80 km im deu Wirtschaftsraum. Damit bleibt auch die spätere Nutzung der Pipeline durch andere Wettbewerber als Gazprom mit Ausnahme vielleicht von Rosneft nicht darstellbar- und Rückpumpen nach RU ist auch nicht vorstellbar; Abzweigungen wie bei Nord Stream 1 bestehen nicht. Aber die gute Nachricht von gestern ist, dass der DUH mit seinem Blockadeversuch NS 2 zu stoppen vor Gericht gescheitert ist.

17.11.2021

Man könnte auch meinen, dass das so gewollt ist. Denn Sachverstand ist schon lange nicht mehr am werk.