Finanzamt überweist 85.000 Euro statt 400 Euro
Ein Mann bekam vom Finanzamt eine zu hohe Rückzahlung - und hat das verschwiegen. Doch dann wollte das Finanzamt das Geld zurück.
Ein Steuerzahler im Saarland hat Grund zum Jubeln.
Das Finanzamt hatte ihm anstatt rund 400 Euro versehentlich mehr als 85.000 Euro Lohnsteuern zurückerstattet - und er darf das Geld behalten. Das entschied der Bundesfinanzhof in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Das Gericht verwies auf die Frist für Rückforderungsansprüche von Finanzämtern, die verpasst worden war. (Az: VII R 55/10)
Das Finanzamt hatte bei ihm einen Fehler gemacht: Es hatte den zehnfachen Betrag der für den Steuerpflichtigen abgeführten Lohnsteuern angerechnet und eine entsprechend hohe Steuererstattung ausgezahlt. Statt der ihm zustehenden 336 Euro plus Zinsen in Höhe von 58 Euro erhielt er die Summe von 70 995 Euro an Erstattung plus Zinsen von 14 182 Euro, sagte ein BFH-Sprecher. Dass er damit viel zu viel zurückbekam, verschwieg der Saarländer.
Fünf Jahre später: Das Finanzamt verlangte das Geld zurück
Erst mehr als fünf Jahre später erkannte das Finanzamt nach einer externen Revision seinen Fehler, korrigierte die Anrechnungsverfügung und verlangte dann den zu viel ausgezahlten Erstattungsbetrag zurück. Abschließend ohne Erfolg: In seinem Urteil vom 25. Oktober 2011 entschied der BFH, dass das Finanzamt die zu viel erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann. Nach Ablauf der Verjährungsfrist soll Rechtssicherheit darüber einkehren, was der Steuerpflichtige zu zahlen hat und was ihm zu erstatten ist, hieß es.
Erst am Dienstag hatte der Bundesrechnungshof dem Steuervollzug ein miserables Zeugnis ausgestellt und große Defizite beklagt. Zu viele Steuererklärungen würden zum Schaden der Staatskasse einfach durchgewunken, hieß es. Ein Hauptgrund für die Misere sei das zu komplexe Steuerrecht, das zudem ständig geändert werde. afp, dpa, AZ
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