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Urteil
15.06.2017

Keine Medikamente aus dem Automaten

Die Automaten-Apotheke von Doc Morris in Hüffenhardt.
Foto: U. Anspach, dpa

Die niederländische Versand-Apotheke Doc Morris wollte in einer kleinen Gemeinde im Odenwald neue Wege gehen. Doch aus dem bequemen Zugang zu rezeptfreier Medizin wird nun nichts.

Hüffenhardt – kennen Sie nicht? So ging es wohl auch den meisten Apothekern. Bis im März 2015 der dortige Apotheker beschloss, die Brunnen-Apotheke zu schließen und in den Ruhestand zu gehen. An sich nichts Ungewöhnliches, doch er fand keinen Nachfolger. Und so schaltete er Anzeigen, erst allein, dann gemeinsam mit der Gemeinde. Denn auch sie wollte, dass ihre Einwohner weiter mit Medikamenten versorgt werden. „Wir dachten auch, wir hätten ganz gute Chancen“, sagt Daniela Maahs, geschäftsleitende Beamtin in der Odenwald-Gemeinde. Immerhin gibt es dort ein Wohn- und Seniorenheim mit knapp 130 Plätzen und auch ein Hautarzt und ein Zahnarzt sind vor Ort.

Die Apotheker interessierte das wenig. Die Brunnen-Apotheke setze zu wenig um, hieß es. Doch änderte sich alles. Mit einem Mal interessierte sich ganz Apotheken-Deutschland für den Ort. Warum? Die Anzeigen aus Hüffenhardt waren auch in den Niederlanden gelesen worden. Genauer gesagt von Doc Morris, eine der größten Versandapotheken Europas und deswegen vielen anderen Apothekern ein Dorn im Auge. Die Niederländer beschlossen in Hüffenhardt etwas Neues zu wagen. Sie wollten einen Apotheken-Automaten aufstellen und mieteten dafür Räume bei der Gemeinde an.

Auch der Apothekenverband klagte

Wer hineinkommt, wird per Video in die Niederlande verbunden. Er spricht dort mit einem Apotheker und der gibt per Knopfdruck Medikamente frei. Der Kunde kann es sofort mitnehmen. Am 21. April 2017 nahm der Automat seinen Betrieb auf – für genau 48 Stunden. Dann stoppte das Regierungspräsidium Baden-Württemberg den Verkauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Doc Morris klagte und durfte zumindest vorübergehend rezeptfreie Präparate abgeben. Bis Mittwoch.

Denn nicht nur das Regierungspräsidium hatte etwas einzuwenden. Auch der Apothekenverband klagte. Doc Morris verstoße gegen das Wettbewerbsrecht argumentierten die Pharmazeuten. Denn das Unternehmen betreibe eine Apotheke ohne dafür die Erlaubnis zu haben. Zudem sei kein Apotheker vor Ort, um zu beraten. Die Niederländer hielten dagegen, der Automat in Hüffenhardt sei eine moderne Version des Versandhandels, keine Apotheke.

Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 250.000 Euro

Zumindest das Landgericht Mosbach sah das anders, wie die Vorsitzende Richterin, Karin Hark, sagt. „Versandhandel setzt voraus, dass man etwas bestellt und dann etwas warten muss, bis das Bestellte eintrifft“, erklärt sie. Bei dem Automaten sei es aber wie in einer regulären Apotheke gewesen. Der Kunde komme mit der Erwartung, seine Bestellung sofort mitnehmen zu können. Versandhandel sei das nicht, so Hark. Und nur dafür hätte eine Genehmigung vorgelegen.

Der Automat ist also vorerst geschlossen. Verstößt Doc Morris dagegen, droht ein Bußgeld von 250.000 Euro. Das bestätigt Torben Bonnke, Sprecher von Doc Morris. Aber er betont auch, dass sich das Unternehmen nicht geschlagen gibt. Denn gleichzeitig läuft am Verwaltungsgericht in Karlsruhe noch die Klage gegen die einstweilige Verfügung des Regierungspräsidiums. Wann da verhandelt werde, wisse man noch nicht. Und auch das Urteil des Landgerichts Mosbach ist noch nicht rechtskräftig. Ob Doc Morris dagegen Berufung einlegen möchte, werde derzeit geprüft. Aufgeben werden die Niederländer wohl nicht. Denn nicht nur der Besitzer der Brunnen-Apotheke in Hüffenhardt hat sich schwergetan, einen Nachfolger zu finden.

Deutschlandweit schließen seit einigen Jahren mehr Apotheken als eröffnet werden. Und dieser Trend hält an. Für Doc Morris ist der Apotheken-Automat also ein Geschäftsmodell mit Zukunft.

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