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VW-Gesetz gekippt
23.10.2007

Porsche steht schon in den Startlöchern

Foto: gb

Das Volkswagen-Gesetz fällt. Laut Europäischem Gerichtshof verstößt es gegen EU-Recht. Alle Sonderrechte für das Land Niedersachsen bei VW entfallen künftigund Porsche könnte die Mehrheit beim größten europäischen Autobauerübernehmen.

Luxemburg/Stuttgart (dpa) - Das Volkswagen-Gesetz fällt. Laut Europäischem Gerichtshof verstößt es gegen EU-Recht. Damit ist nun der Weg für Porsche frei. Alle Sonderrechte für das Land Niedersachsen bei VW entfallen künftig und Porsche könnte die Mehrheit beim größten europäischen Autobauer übernehmen.

Der VW-Hauptaktionär Porsche begrüßte das Urteil: "Mit einem Stimmrechtsanteil von knapp über 30 Prozent an Volkswagen sind wir natürlich sehr daran interessiert, unsere Stimmrechte auch voll ausüben zu können", sagte Porsche-Chef Wendelin Wiedeking in Stuttgart.

Der Sportwagenhersteller hat sich bereits einen milliardenschweren Kredit zur Aufstockung seines Anteils an

Volkswagen

gesichert. "Wir haben eine Kreditlinie über zehn Milliarden Euro", sagte ein Porsche-Sprecher. Über das weitere Vorgehen bei

Europas

größtem Autobauer wollte sich

Porsche

als größter Aktionär nicht äußern. Das sei Sache des Aufsichtsrats, sagte der Sprecher. Einen Beschluss über die Erhöhung des Anteils liege derzeit nicht vor.

Das Land Niedersachsen kündigte an, auch nach dem Fall des Gesetzes an seiner VW-Beteiligung festzuhalten. Das Land hält knapp 21 Prozent und ist damit zweitgrößter VW-Aktionär. Die VW-Aktien rutschen nach der Entscheidung des EuGH ins Minus und verloren zunächst 0,48 Prozent auf 179,56 Euro. Der Markt habe die Entscheidung bereits in das Kursniveau eingerechnet, nun komme es zu Gewinnmitnahmen, sagten Händler. Porsche hielten sich dagegen sehr fest und gewannen 4,90 Prozent auf 1722,00 Euro.

Vor Gericht siegte die EU-Kommission, die vor drei Jahren ihre Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beschlossen hatte. Das Gericht folgte allerdings nicht der Brüsseler Argumentation, dass auch die Niederlassungsfreiheit in der EU behindert werde. Berlin hatte stets betont, das Gesetz sei mit EU-Recht vereinbar. Es stammt aus Jahr 1960 und sichert dem Land Niedersachsen eine starke Stellung bei VW.

Berlin habe nicht erklären können, warum das Gesetz zum Schutz der Arbeitsplätze bei Volkswagen erforderlich sei, schrieben die EU- Richter. Das Gericht verwarf die Bestimmung, wonach ein Aktionär in Wolfsburg in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann - auch wenn er mehr Anteile hat. Dieses habe eine abschreckende Wirkung auf Anleger.

Keine Gnade in Luxemburg fand auch das Entsenderecht von öffentlichen Anteilseignern, also des Bundes und das Landes Niedersachsen, in den VW-Aufsichtsrat. "Durch die Möglichkeit, je zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange ihnen Aktien der Gesellschaft gehören, werden der Bund und das Land Niedersachsen im Vergleich zum allgemeinen Gesellschaftsrecht privilegiert...", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Das Gericht wandte sich auch gegen die im Vergleich zu anderen Aktiengesellschaften niedrige Sperrminorität von 20 Prozent bei dem Autobauer. Der EuGH kann nationale Gesetze nicht aufheben, aber Mitgliedstaaten auffordern, diese aufzuheben oder zu ändern.

Die Porsche AG teilte mit, sie akzeptiere, dass Niedersachsen entsprechend seines Aktienanteils angemessen im VW-Aufsichtsrat vertreten sei. Die beiden Porsche-Vertreter in dem Kontrollgremium, Wiedeking und Porsche-Finanzvorstand Holger Härter, würden es begrüßen, wenn der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) und sein Kollege, Wirtschaftsminister Walter Hirche, weiterhin dem Aufsichtsrat des Wolfsburger Automobilherstellers angehören würden. Damit wäre die notwendige Kontinuität in der vertrauensvollen Zusammenarbeit sichergestellt.

Wulff erklärte in Hannover, zur positiven Entwicklung von Volkswagen habe auch die Beteiligung von Porsche beigetragen. "Die Volkswagen AG ist durch die Beteiligungen der Porsche AG und des Landes Niedersachsen vor dem Zugriff von Finanzinvestoren geschützt. Gegen Eigentümer mit mehr als 50 Prozent kann man nicht spekulieren."

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