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Verbraucherschutz
08.10.2008

Einkaufen im Internet soll sicherer werden

eBay-Betrug: 30 Monate Haft für Internet-Händler
Foto: DPA

Die EU will den Verbraucherschutz bei Geschäften im Internet verbessern. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Plänen zusammengestellt. Von Detlef Drewes

Brüssel. Die EU-Kommission will den Verbraucherschutz bei Geschäften im Internet verbessern. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Plänen - denen Europa-Parlament und EU-Minister noch zustimmen müssen - zusammengestellt.

Ich fühle mich bei einer Bestellung und Bezahlung im Netz unsicher. Was will Brüssel denn nun unternehmen? Das geht vielen EU-Bürgern so. Fast die Hälfte befürchtet Lieferprobleme, immerhin jeder Vierte hat Angst, die Produktqualität könne nicht in Ordnung sein. Deshalb sollen zunächst die Bestimmungen für Reklamationen angeglichen werden. Wer ein fehlerhaftes Produkt gekauft hat, wird demnach in allen EU-Ländern gleiche Garantien für Austausch, Erstattung oder Nachbesserung vorfinden. Anbieter, die durch missverständliche Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln aufgefallen sind, werden auf einer schwarzen Liste veröffentlicht.

Wann ist ein Internet-Angebot denn seriös? Die so genannte vorvertragliche Information muss umfassend und nicht versteckt angeboten werden. Dazu gehören die wesentlichen Merkmale des Produkts, Anschrift und Identität des Anbieters (Verkäufers), der Preis einschließlich aller Steuern und Abgaben sowie alle zusätzlichen Kosten für Versand, Lieferung und Postzustellung. Wenn solche Informationen ganz oder zum Teil fehlen, raten Verbraucherschützer zur Vorsicht.

Und wenn ich einen Kauf rückgängig machen möchte? EU-weit wird eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen eingeführt. Außerdem müssen alle Händler ein Standardformular anbieten, das der Kunde zum Rücktritt vom Kauf nutzen kann. Übrigens: Diese Regelungen betreffen nicht nur den Kauf per Internet, sondern auch Bestellungen, die via Mobiltelefon, Katalog oder unter Druck zustande gekommen sind.

Was passiert, wenn meine Bestellung nicht ankommt, obwohl ich schon bezahlt habe?

Die Richtlinie sieht eine Lieferung binnen 30 Kalendertagen (nicht: Werktagen) vor. Sollte eine Ware in dieser Frist nicht geliefert werden, hat der Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Erstattung seines vollen Kaufpreises innerhalb von sieben Tagen ab Lieferdatum.

Wohin kann ich mich wenden, wenn etwas nicht sauber läuft? Grundsätzlich nehmen alle Verbraucherschutzstellen entsprechende Beschwerden entgegen. Die EU-Kommission selbst hat aber ein europäisches Netzwerk eingerichtet, das untereinander Klagen weiterreicht und dann vor Ort nachgeht. In Deutschland ist das Europäische Verbraucherschutzzentrum Kiel zuständig: Andreas-Gayk-Str. 15, 24103 Kiel, Telefon: 04 31/5 90 99-50. Internet: www.evz.de.

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