Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Vergleichsportal: Versicherungsvertreter rufen Gericht gegen Check24 zu Hilfe

Vergleichsportal
14.10.2017

Versicherungsvertreter rufen Gericht gegen Check24 zu Hilfe

Das Maklerportal Check24 und die deutschen Versicherungsvertreter gehen vor Gericht in die nächste Runde.
Foto: Matthias Balk, dpa

Versicherungsvertreter liegen seit Jahren im Streit mit dem Maklerportal Check24. Im April gab es das abschließende Urteil. Dennoch geht der Kampf vor Gericht in eine neue Runde.

Der Rechtsstreit zwischen dem Vergleichsportal Check24 und Versicherungsvertretern droht zu eskalieren: Der Bundesverband für Versicherungskaufleute (BVK) hat in dieser Woche das Landgericht München angerufen.

Verbandspräsident Michael Heinz und seine Kollegen werfen dem Internetunternehmen vor, das im April ergangene Urteil des Oberlandesgerichts München nicht ausreichend umgesetzt zu haben. Check24 will nun den Spieß umdrehen und seinerseits zu juristischen Mitteln greifen, wenn BVK-Mitglieder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

Die Richter hatten Check24 im April dazu verdonnert, seine Kunden vor dem Online-Abschluss einer Versicherung besser zu informieren. Check24 muss seither den Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich mitteilen, dass das Unternehmen als Makler agiert. BVK-Präsident Heinz wirft Check24 jedoch vor, die Kundschaft nach wie vor zu spät zu informieren. Das Landgericht soll nun überprüfen, ob Check24 gegen das Urteil verstoßen hat. Falls die Richter das bejahen, droht dem Internet-Unternehmen eine Strafzahlung.

"Uns geht es um den Verbraucherschutz und die Gleichbehandlung", sagte Heinz. "Es müssen gleiche Spielregeln für alle gelten. Wir sehen bei Check24 Unternehmenswahrheit und Unternehmensklarheit nach wie vor verletzt." Das OLG habe eindeutig angeordnet, dass Check24 die Besucher der Seite proaktiv auf die Maklertätigkeit hinweisen müsse. "Diese Auflage hat Check24 unseres Erachtens nicht erfüllt."

Jeder Makler überreiche zuerst die Visitenkarte und weise den Kunden auf seine Vermittlertätigkeit hin. "Diese Spielregeln müssen auch für den Online-Vertrieb gelten." Im BVK sind rund 12 500 selbstständige Versicherungsvertreter organisiert, für die Check24 ein Konkurrent ist.

Die vom BVK beauftragten Anwälte werfen dem Portal vor, bewusst unter falscher Flagge zu segeln: "Wir meinen, dass es zum Geschäftsmodell von Check24 gehört, eben nicht von Anfang an ausreichend deutlich auf die Maklertätigkeit hinzuweisen, sondern als vermeintlich neutrales Vergleichsportal aufzutreten", sagte der Bremer Jurist Axel Nordemann.

Der Ton wird rauer. Denn Check24 weist die Vorwürfe nicht nur zurück, sondern erhebt nun seinerseits Vorwürfe gegen Versicherungsvertreter. "Der BVK agiert scheinheilig und unaufrichtig", heißt es in der Check24-Stellungnahme. "Es geht ihm offensichtlich nicht um Verbraucherschutz, sondern um polemisierende Kritik am Geschäftsmodell Vergleichsportal."

Check24 will es nun seinerseits dem Maklerverband mit gleicher Münze heimzahlen: Nicht alle Mitglieder hielten sich an die gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht. "Einige BVK-Makler verzichten trotz klarer Rechtspflichten komplett auf die Bereitstellung dieser sogenannten Erstinformation." Einige BVK-Mitglieder seien von dem Internet-Portal abgemahnt worden - einschließlich des Verbandspräsidenten Heinz. "Gegen Verstöße wird Check24 im Sinne der Gleichbehandlung weiterhin vorgehen." dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

14.10.2017

Ich vermute, daß es sich hierbei um einem Kampf "analoge vs digitale" Welt handelt. Der BVK sieht irgendwie seine Felle davon schwimmen.