Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Urteile: Schlecker-Insolvenz: Millionen-Klage wird neu geprüft

Urteile
29.11.2022

Schlecker-Insolvenz: Millionen-Klage wird neu geprüft

Eine Mitarbeiterin der Drogeriemarktkette Schlecker reißt im März 2012 das Firmenlogo von der Eingangstür einer Filiale.
Foto: picture alliance / Julian Stratenschulte, dpa

Anfang 2012 kostet die Schlecker-Insolvenz viele Tausende Menschen den Job. Ein Jahrzehnt später warten Betroffene und andere Gläubiger immer noch auf Geld. Jetzt gibt es einen Hoffnungsschimmer.

Knapp elf Jahre nach der Pleite der Drogeriemarktkette Schlecker zieht sich das Insolvenzverfahren weiter in die Länge - aber für die Gläubiger gibt es neue Hoffnung, dass am Ende mehr Geld zum Verteilen da ist. Grund ist eine große Schadenersatz-Klage des Insolvenzverwalters gegen mehrere Drogerieartikel-Hersteller, die bislang erfolglos blieb. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte sich aber möglicherweise das Blatt wenden. Der Kartellsenat entschied am Dienstag, dass alles noch einmal neu geprüft werden muss.

Die Forderungen richten sich gegen etliche große Drogerieartikel-Hersteller. Das Bundeskartellamt hatte gegen die Unternehmen Bußgelder verhängt, weil sie zwischen 2004 und 2006 in einem gemeinsamen Arbeitskreis Informationen ausgetauscht hatten. Dabei ging es etwa um beabsichtigte Preiserhöhungen oder den Stand der Verhandlungen mit einzelnen Handelsketten. Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz meint, dass Schlecker deshalb im Einkauf überhöhte Preise zahlen musste. Er will rund 212 Millionen Euro Schadenersatz.

In erster Instanz gescheitert

In den ersten Instanzen war seine Klage abgewiesen worden. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hatte es für nicht sehr wahrscheinlich gehalten, dass Schlecker durch den Informationsaustausch ein Schaden entstanden sein könnte.

Damit sind die Karlsruher Richterinnen und Richter nicht einverstanden. Der Vorsitzende Wolfgang Kirchhoff sprach bei der Urteilsverkündung von einem "Erfahrungssatz", wonach ein derartiger kartellrechtswidriger Austausch geheimer Informationen mit großer Wahrscheinlichkeit zu höheren Preisen führe. Das OLG habe zwar ebenfalls so einen Erfahrungssatz unterstellt, ihm jedoch rechtsfehlerhaft ein zu geringes Gewicht beigemessen.

Der Ausgang der nun notwendigen zweiten OLG-Verhandlung ist damit trotzdem noch nicht vorgezeichnet. Kirchhoff sagte, eine Rolle spielten immer die Umstände im Einzelfall. Tendenziell dürfte sich die Position des Insolvenzverwalters aber verbessert haben.

Im "Kampf für die Masse-Gläubiger"

Geiwitz selbst teilte mit: "Ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir den durch die illegalen Absprachen entstandenen Schaden vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt belegen können." Die Kartellklagen seien "ein Kampf für die Masse-Gläubiger und damit vor allem auch für die Schlecker-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter wie auch für jeden Steuerzahler, da die Bundesagentur für Arbeit hohe Ansprüche aus dem Verfahren hat."

Dabei geht es um offene Ansprüche auf eine maximal dreimonatige Lohnfortzahlung bei Kündigung. Schlecker, einst die größte Drogeriemarktkette Europas mit Sitz im baden-württembergischen Ehingen, hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Viele Tausende Mitarbeiterinnen - es waren vor allem Frauen - verloren ihre Arbeit.

Das Verfahren gegen die Drogerieartikel-Hersteller ist die größte von mehreren Kartellklagen, die Geiwitz erhoben hat. Nach Auskunft eines Sprechers laufen noch drei weitere Schadenersatz-Prozesse, jeweils in der ersten Instanz. Am Stuttgarter Landgericht gehe es um Waschmittel und Kaffee, am Landgericht Mannheim um Zucker. Ein fünfter Streit mit Süßwaren-Herstellern sei außergerichtlich beigelegt worden.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.