Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wissenschaft
  3. Medizin: Die Zahl der Behandlungsfehler sinkt leicht

Medizin
05.04.2018

Die Zahl der Behandlungsfehler sinkt leicht

Risiko Operation: Bei der Behandlung von Knie- und Hüftgelenksarthrosen gibt es die meisten Probleme.
Foto: Jan-Peter Kasper, dpa (Symbolbild)

Die Ärztekammer zählt im vergangenen Jahr gut 2200 Behandlungsfehler. Kritiker gehen von viel höheren Dunkelziffern aus. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Immer wieder sorgen haarsträubende Krankenhaus-Pannen für Schlagzeilen: Da werden Patienten verwechselt, medizinische Instrumente im Bauchraum vergessen und eingenäht oder das falsche Knie operiert. Doch wie oft wird der Albtraum vieler Patienten tatsächlich Wirklichkeit? Die Bundesärztekammer hat am Mittwoch in Berlin ihre aktuelle Statistik über die Arbeit ihrer Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen vorgestellt. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie häufig kommen ärztliche Behandlungsfehler vor?

Es ist davon auszugehen, dass es jedes Jahr in Deutschland tausende Fälle gibt. Doch die genauen Zahlen sind nicht bekannt. Allein die Bundesärztekammer hat im vergangenen Jahr in 7307 Fällen mutmaßlicher Behandlungsfehler eine Entscheidung getroffen. 2213 Mal erkannten die Schlichtungsstellen und Gutachter des ärztlichen Spitzenverbands einen Behandlungsfehler. Das sind 32 Fälle weniger als im Vorjahr.

Wie häufig kamen Patienten durch Kunstfehler zu Schaden?

In 1783 Fällen wurde ein Behandlungsfehler oder mangelhafte Aufklärung als Ursache für einen Gesundheitsschaden anerkannt. Für die betroffenen Patienten bedeutet das, dass sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Bei 430 Fällen wurde zwar ein Behandlungsfehler erkannt, der jedoch nicht für einen Gesundheitsschaden ursächlich war.

Was sind typische Beispiele für ärztliche Behandlungsfehler?

Die norddeutsche Schlichtungsstelle der Ärztekammer berichtet etwa aktuell von einem 22-Jährigen, der nach einem Madagaskar-Urlaub an Malaria erkrankt war. Doch der Hausarzt behandelte ihn nicht richtig. Erst als der Patient auf eigene Faust in eine Tropenklinik ging, bekam er die richtigen Medikamente. Und bei einem 39-jährigen Mann, der nach einem Streit mit einer Stichwunde im Bauch in eine Klinik kam, wurden schwere Darmverletzungen zunächst nicht erkannt. Schwerste Komplikationen, 18 Folgeoperationen und ein langer Klinikaufenthalt waren die Folge.

Bei welchen Eingriffen kommt es am häufigsten zu Fehlervorwürfen von Patienten?

Bei der Behandlung von Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie von Brüchen von Unterschenkel und Sprunggelenk.

Wie bewerten die Ärzte die Entwicklung?

Andreas Crusius, Vorsitzender der Vertretung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, verweist darauf, dass sich die Behandlungsfehler angesichts von 19,5 Millionen Klinikbehandlungen und einer Milliarde Arztkontakten im Promillebereich bewegen. Für Panikmache und Pfuschvorwürfe gebe es keinen Grund. Trotzdem sei jeder Fehler „einer zu viel“. Denn hinter jeder Komplikation könnten schwere menschliche Schicksale stehen.

Wie aussagekräftig sind diese Zahlen?

Die Statistik der Bundesärztekammer bildet nur einen Teil der Situation bei den Behandlungsfehlern ab. Erfasst werden nur Fälle, die bei der Kammer zur Prüfung landen. Andere Fälle aber landen bei den Krankenkassen oder direkt vor Gericht. Im Jahr 2016 etwa erstellten die Medizinischen Dienste der Krankenkassen 15.094 Gutachten, in etwa jedem vierten Fall wurde auf Behandlungsfehler entschieden. Die tatsächliche Häufigkeit lässt sich nach Aussage der Deutschen Stiftung Patientenschutz nur schätzen, der Verband fordert deshalb von der Regierung die Schaffung eines bundeseinheitlichen Zentralregisters. Früheren Schätzungen zufolge gibt es jährlich bis zu 40.000 Beschwerden.

Wie oft bleiben Behandlungsfehler unentdeckt?

Die Krankenkasse AOK nimmt an, dass in deutschen Krankenhäusern jährlich insgesamt rund 200.000 Behandlungsfehler passieren.

Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele Kunstfehler tödliche Folgen haben?

In der aktuellen Ärztekammer-Statistik werden 62 Fälle von Behandlungsfehlern aufgeführt, die zum Tod des Patienten führten. Patientenorganisationen gehen davon aus, dass rund 0,1 Prozent der Krankenhausbehandlungen vermeidbar tödlich enden. Daraus ergäbe sich eine Zahl von jährlich 20.000 Todesfällen. Die Zahl der von Gerichten bestätigten vermeidbaren Todesfälle durch Behandlungsfehler liegt deutlich niedriger.

Was können Patienten unternehmen, wenn sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein?

Wenn ein klärendes Gespräch mit den verantwortlichen Ärzten nicht weiterhilft, können Patienten sich an ihre Krankenkassen wenden. Die werden dann in der Regel ein Sachverständigengutachten einholen. Die Ärzteschaft hat Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen eingerichtet, die bei den Landesärztekammern angesiedelt sind. Hilfe und Informationen gibt es auch bei der Unabhängigen Patientenberatung, auf die etwa das Bundesgesundheitsministerium verweist.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.