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Impfentscheidung
23.02.2015

Nach Masern-Ausbruch: Impfpflicht oder bessere Beratung?

Impfung gegen Masern. Masern verursachen einen erheblich geschwächten Allgemeinzustand.
Foto: Patrick Seeger/Symbol (dpa)

Durch die jüngste Masern-Welle ist die Diskussion um Impfungen neu angeregt worden. Jetzt wird überlegt, ob eine verbindliche Impfpflicht eingeführt werden sollte.

Gerade wegen vieler "Impfskeptiker", die ihre Kinder nicht impfen lassen und so die Verbreitung von gefährlichen Krankheiten begünstigen, ist die Frage einer Impfpflicht diskutiert worden. Obwohl Einigkeit darüber besteht, dass Impfungen keine "reine Privatsache" mehr sind, ist unklar, wie in Zukunft mit der Impfentscheidung umgegangen werden soll.

Die Regierungskoalition hatte eine Impfpflicht ins Gespräch gebracht, nachdem in Berlin die Masern ausgebrochen waren. Durch fehlenden Impfschutz gerade bei älteren Generationen konnte sich die gefährliche Kinderkrankheit leicht verbreiten. CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn schlug die Impfpflicht vor, um die Impfraten zu steigern. Bei der Anmeldung in Kindergärten und Schulen müsste dann in Zukunft nachgewiesen werden, dass das betroffene Kind geimpft sei.

Nachweis über Impfberatung soll Impfpflicht aushebeln

Diesen Zwang zur Impfung lehnen die Grünen ab. Stattdessen plädieren sie für eine bessere Aufklärung zum Thema Impfungen. Die Impfpflicht würde "Impfskeptiker" nicht zum Umdenken bewegen. Einen Nachweis, wie ihn Spahn vorgeschlagen hatte, könnte sich die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Katja Dörner in ähnlicher Weise vorstellen: Eltern sollten dazu verpflichtet sein, einen Nachweis über eine Impfberatung im Kindergarten vorzulegen.

Eine generelle Impfpflicht wird vom Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, ebenfalls skeptisch gesehen. Wegen der "Widerstände in der Bevölkerung" werde man diese nicht durchführen können, so Hartmann. Dennoch fordert er, "dass alle Kinder beim Start in eine überwiegend staatlich finanzierte Kita oder Schule einen Impfnachweis vorweisen müssen." Ohne diesen Nachweis müssten die Kinder in eine private Einrichtung gehen. AFP/sh

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