Regierung verbietet unnötige Ultraschallfotos von Ungeborenen
Ultraschallfotos von Ungeborenen sind bei vielen Eltern beliebt. Doch solche Aufnahmen wird es bald nicht mehr geben - zumindest, wenn sie nicht nötig sind.
Ultraschall bei Ungeborenen im Mutterleib ist ab 2021 verboten, sofern es nicht medizinisch erforderlich ist. Darauf hat der Berufsverband der Frauenärzte am Dienstag hingewiesen.
Das Verbot des sogenannten Babykinos geht auf eine Verordnung der Bundesregierung zurück und umfasst alle Arten von Babykino und -fotos während der Schwangerschaft, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen.
Die entsprechende Verordnung des Umweltministeriums war im Dezember 2018 verkündet worden. Babys sollen so vor unnötigen Einflüssen geschützt werden. Für schwangere Frauen sei es inzwischen selbstverständlich, Aufnahmen ihrer ungeborenen Kinder digital zeigen zu können, berichtete der Saarbrücker Frauenarzt Jochen Frenzel. Sehr problematisch sei ein "Babykino" von nichtmedizinischen Anbietern solcher Geräte, die sich werdende Eltern leihen könnten.
Ultraschall-Aufnahmen von Ungeborenen nur noch bei Notwendigkeit
3D- und 4D-Aufnahmen hätten eine höhere Schallbelastung. Medizinisch notwendige, möglichst kurze Untersuchungen seien zwar unproblematisch. Ultraschall erwärme bei längerer Dauer aber das Gewebe um bis zu vier Grad. Dadurch könne es Schaden nehmen. Deshalb sollte die Untersuchung von ausgebildetem Personal vorgenommen werden und nur wenige Sekunden dauern, so Frenzel. (dpa/AZ)
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