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Homöopathie
22.11.2016

US-Verbraucherschutz: Warnhinweis bei homöopathischen Präparaten ist Pflicht

Homöopathische Präparate sollen in den USA zukünftig mit einem deutlichen Warnhinweis versehen sein. Oft fehlen klinische Tests oder Studien, die deren Wirksamkeit belegen.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Archiv)

Werbung für homöopathische Präparate muss nun mit einem deutlichen Warnhinweis über die Wirksamkeit der Präparate versehen werden. Das hat der US-Verbraucherschutz entschieden.

Die US-amerikanische Behörde der Federal Trade Comission (FTC), die sich mit dem Verbraucherschutz beschäftigt, führt nun strenge Auflagen für homöopathische Präparate ein. Die zunehmende Vermarktung homöopathischer Präparate neben anderen Arzneimitteln habe zu dieser Entscheidung geführt, so heißt es in der Stellungnahme der Behörde. Solange es keinen wissenschaftlichen Nachweis über die Wirksamkeit des Präparats gibt, muss ein deutlich sichtbarer Warnhinweis vorhanden sein.

Wirksamkeit? Homöopathische Präparate gibt es zukünftig nur mit Warnhinweis

Werbeaussagen für homöopathische Präparate gründen in der Regel nicht auf wissenschaftlichen Methoden und seien von den meisten Experten nicht anerkannt, so heißt es weiter. Daher soll zukünftig ein deutlich sichtbarer Warnhinweis vorhanden sein, dass es derzeit keine wissenschaftlichen Studien für die Wirksamkeit des Produkts gebe. Alternativ dazu, so die FTC, könne auch darauf hingewiesen werden, dass das Produkt lediglich auf Theorien der Homöopathie aus dem 18. Jahrhundert basiert und von den meisten Experten der heutigen Zeit nicht akzeptiert wird.

Homöopathische Arzneimittel gründen nur selten auf klinischen Tests oder Studien. Deshalb muss in den USA nun ein Warnhinweis bezüglich der Wirksamkeit von Homöopathie vorhanden sein.
Foto: lucaar, Fotolia.com (Archiv)

Werbeaussagen für homöopathische Präparate sind irreführend

Die derzeitigen Werbeaussagen für homöopathische Präparate seien teilweise irreführend, so die FTC. Für solche Präparate müssten nun hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit dieselben Standards wie auch für andere Arzneimittel gelten: Klinische Studien und wissenschaftliche Tests am Menschen müssten laut FTC erforderlich sein.

Die neue Regelung bezüglich der Warn-Pflicht soll Vermarkter wie Hersteller nun dazu anhalten, Evidenz darzulegen oder fehlende Evidenz deutlich zu markieren. Gleichzeitig warnt die FTC: Vermarkter sollten diese Hinweise nicht durch etwaige Umfragen unter Konsumenten abschwächen, die eine positive Resonanz implizieren. Die FTC werde solche Vergehen untersuchen.

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