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  3. Corona-Regeln in Bayern 2022: Holetschek gibt neue Details bekannt

Corona-Pandemie
16.11.2022

Gesundheitsminister Holetschek erklärt Details zu neuen Corona-Regeln

Für Corona-positive Personen gelten auch in Bayern weiterhin besondere Regeln.
Foto: Rolf Vennenbernd, dpa (Symbolbild)

Bayern setzt laut Gesundheitsminister Klaus Holetschek bei den neuen Corona-Regeln auf Eigenverantwortung. Bei der Umsetzung in Schulen bleiben Fragen offen.

Bayern lockert wie angekündigt die Corona-Regeln im Freistaat Bayern. „Ab Mittwoch“, so sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) unserer Redaktion, „setzen wir auch bei der Isolation auf mehr Eigenverantwortung. Denn zusammen mit Experten sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die bisherigen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nicht mehr verhältnismäßig sind. Gleichzeitig schützen wir die vulnerablen Gruppen mit Maßnahmen wie Maskenpflicht und Betretungsverboten.“

Zwar sind zwischen den einzelnen Ministerien noch nicht alle Neuregelungen im Detail abgestimmt. Insbesondere für die Schulen liegen noch keine konkreten Empfehlungen vor. Die generelle Linie aber steht schon fest.

Video: dpa

Maskenpflicht für positiv auf Corona Getestete in Bayern

An die Stelle der Isolationspflicht treten laut Holetschek verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete – insbesondere eine Maskenpflicht sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote für Bereiche mit besonders vulnerablen Personengruppen – für mindestens fünf Tage. Sie gelten solange, bis der oder die Betroffene mindestens 48 Stunden lang symptomfrei ist, maximal jedoch für zehn Tage.

Die Maskenpflicht für positiv Getestete gilt grundsätzlich außerhalb der eigenen Wohnung für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen insbesondere im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, sowie in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten.

Corona-Regeln für Schulen in Bayern noch unklar

Das grundsätzliche Betretungs- und Beschäftigungsverbot trifft in bestimmten Einrichtungen Besucherinnen und Besucher sowie das dort tätige Personal. Wer positiv getestet ist, darf nach wie vor nicht in Krankenhäuser und Pflegeheime sowie in Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber und Justizvollzugsanstalten. Generell gilt laut Gesundheitsministerium die Empfehlung, sich bei einem positiven Test selbst zu isolieren: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben.

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Noch unklar ist bislang, wie es an den Schulen konkret gehandhabt wird. Vor allem, ob auch positiv getestete, aber symptomfreie Lehrer und Schüler ab Mittwoch weiter in den Unterricht gehen dürfen, war noch offen. Die Schulleitungen dürften also erneut erst wenige Stunden vor Inkrafttreten der Corona-Lockerung erfahren, was für sie gilt. „Wir erwarten eine rechtlich astreine und allgemein gültige Vorgabe“, forderte Simone Fleischmann vom Lehrer- und Lehrerinnenverband BLLV. Es dürfe für die Schulleiter keine neuen Belastungen geben, sagte sie – vor allem keine Pflicht zur Bewertung des jeweiligen Corona-Einzelfalls.

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Die Diskussion ist geschlossen.

15.11.2022

Ich fordere getrennte Bereiche im ÖPNV für Maskenträger und Nichtmaskenträger. Wer sich Sorgen macht, weil er bereits Post-Covid hat, besonders schwer erkrankt war oder besonders gefährdet ist, der soll die Möglichkeit haben, den ÖPNV nur mit Maskenträgern zu nutzen. Nirgendwo bin ich auf so engem Raum mit so vielen unbekannten Personen zusammen.

Mir ist bewusst, dass dieser sehr kleine Teil der Bevölkerung von der grossen Mehrheit nicht erwarten kann sich durch das Tragen einer Maske einzuschränken. Schließlich greift die Maskenpflicht in unerträglichem Maß in mehrere Grundrechte ein.

Und die Nutzung des ÖPNV ist kein Grundrecht, es gibt ja noch Fahrrad oder das eigene Auto. Wer gesundheitlich nicht Fahrradfahren kann und kein Auto hat, kann ja Taxi nutzen. Oder zu Hause bleiben.

Trotzdem wäre es schön, wenn jeweils ein kleiner Bereich für diese überängstliche Gruppe abgetrennt wird.

15.11.2022

Ihr Vorschlag macht Sinn.

'Insbesondere für die Schulen liegen noch keine konkreten Empfehlungen vor."

Wie üblich unausgegoren.

15.11.2022

...oder gleich 3 Bereiche: FFP2-Maskenbereich, Medizinische Masken-Bereich und einen Oben-ohne-Bereich.
Im Einzelhandel zur Deckung der lebensnotwendigen Grundbedürfnisse dann auch? Oder eher eine zeitliche Einnischung - vielleicht am Besten gleich Essen auf Rädern??

15.11.2022

FFP2 Maske gehört in die Kategorie PSA.
Somit ist jeder für seinen eigenen Schutz verantwortlich.
Getrennte Bereiche gab es ja schon mal.
Früher in den USA

15.11.2022

Herr Nikolaus K.: Würden sie Raucher und Nichtraucherbereiche auch unter Rassismus zusammenfassen?

16.11.2022

Wie schauts mit eigenen Bereichen je Geschlecht aus - weiblich - männlich - divers?

17.11.2022

(edit/mod/NUB 7.2/7.3)

15.11.2022

"Bayern setzt laut Gesundheitsminister Klaus Holetschek bei den neuen Corona-Regeln auf Eigenverantwortung." - aber die allgemeine Maskenpflicht im Regionalverkehr in Bayern bleibt weiterhin?!?

16.11.2022

Corona interessiert doch eh kein Schwein mehr....