Angetrunken beim Parken Autos demoliert
20-Jähriger wegen fahrlässiger Gefährdung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Rückwärts gegen Auto mit Anhängerkupplung auf dem Aichacher Sparkassen-Parkplatz gefahren
Nur noch dunkel konnte sich ein 20-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis an die Nacht vom 1. Juni erinnern. Da hatte er mit 2,34 Promille am Steuer seines Autos gesessen und beim Ein- und Ausparken zwei Autos demoliert. Sachschaden: fast 5000 Euro. Der Aichacher Amtsrichter Dieter Gockel verurteilte gestern den geständigen Angeklagten wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe.
Zeugen hatten beobachtet, wie der 20-Jährige auf dem Parkplatz der Aichacher Sparkasse beim Ausparken rückwärts gegen das Heck eines anderen geparkten Fahrzeuges stieß und dabei auch dessen Anhängerkupplung beschädigte. Die herbeigerufene Polizei entdeckte außerdem an der Fahrerseite des Autos des Angeklagten noch „einen beachtlichen Streifschaden“, sagte der Polizeibeamte gestern aus. Den hatten die Polizisten jedoch erst zuordnen können, als sich ein Autofahrer, der sein Fahrzeug ebenfalls auf dem Parkplatz stehen hatte, auf der Wache meldete. Bei ihm war der Angeklagte mit der Fahrerseite seines Autos am Radkasten entlanggeschrammt. Den an den beiden Fahrzeugen entstandenen Sachschaden bezifferte Staatsanwalt Dennis Ogul mit rund 4870 Euro.
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