Statt ins Gefängnis geht Rentnerin in die nächste Instanz
Mit dem Auto war 65-Jährige auf die Nachbarin zugefahren. Doch dafür hiner Gitter will sie nicht
Aichach In die nächste Instanz geht der Fall der 65-Jährigen aus dem Raum Aichach, die mit einem Auto auf ihre Nachbarin zugefahren war. Das Schöffengericht Aichach hatte sie wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, versuchter gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer 16-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Verteidiger Wolfgang Kunesch hat dagegen laut Mitteilung des Amtsgerichtes Berufung eingelegt. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Es war nicht das erste Mal, dass die 65-Jährige das Auto als Waffe eingesetzt hatte. Bereits 2010 war sie wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil sie mit ihrem Auto auf die Schwiegermutter ihrer Nachbarin zugefahren, sie mit dem Wagen erfasst und zu Boden gerissen hatte. Deshalb hatte sich das Schöffengericht bei der Verhandlung Anfang Februar auch gegen eine erneute Bewährungsstrafe ausgesprochen.
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