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  3. Baar: Wie viele Stellplätze müssen Bauherren in Baar schaffen?

Baar
19.06.2021

Wie viele Stellplätze müssen Bauherren in Baar schaffen?

Wie viele Stellplätze muss ein Bauherr in Baar einplanen? Das regelt eine Satzung.
Foto: Ralf Lienert (Symbolbild)

Plus Die Gemeinde Baar überarbeitet ihre 25 Jahre alte Stellplatzsatzung. Wer die nötigen Parkplätze nicht schaffen kann, für den wird es künftig teurer.

Wer ein Wohn- oder Geschäftshaus baut, muss auch ausreichend Stellplätze für Autos vorsehen. Wie viele das sein müssen, regelt in Baar die Stellplatzsatzung. Weil sie in die Jahre gekommen ist - sie stammt aus dem Jahr 1996 - nahm sie sich der Gemeinderat Baar in seiner Sitzung am Donnerstagabend vor. Peter Fesenmeir vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Pöttmes erläuterte die Unterschiede der neuen Variante, deren Grundlage die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages ist, und der Baarer Satzung. Eingearbeitet werden sollen – nach einer Diskussionsrunde im Gremium – einige Änderungen.

Die Ablösesumme für einen Stellplatz, der nachweislich nicht hergestellt werden kann - und nicht etwa nicht hergestellt werden will -, soll künftig bei 10.000 Euro liegen. Zum Vergleich: In der alten Baarer Satzung waren es 5000 Mark, was umgerechnet etwa 2556 Euro entspricht. Der Markt Pöttmes hat die Ablösesumme auf 8000 Euro festgesetzt. Doris Niklas und Dieter Zach plädierten für eine höhere Ablösesumme. Das Ergebnis war einstimmig, Josef Reiter enthielt sich. Bereits zu Beginn der Diskussion hatte sich der Gemeinderat gegen die Möglichkeit einer Ablöse ausgesprochen. Er plädierte dafür, einen Bau nicht zu genehmigen, wenn nicht die vorgeschriebene Anzahl an Stellplätzen nachgewiesen werden kann. Fesenmeir erklärte, das würde die Satzung anfechtbar machen, weil sie Ausnahmen vorsehen soll. Außerdem gehe die Gemeinde "sparsam" mit möglichen Ablösen um. Das bewegte Reiter jedoch nicht zu einer Abstimmung.

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