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Jahreswechsel
28.12.2019

Böllerverbot zu Silvester in Aichach

Stadt hält an Verordnung fest

Nach den Weihnachtstagen fängt die große Sause für viele erst richtig an: Der Jahreswechsel muss schließlich anständig gefeiert werden. Die Stadt Aichach hat 2007 allerdings schlechte Erfahrungen mit feierwütigen Silvestergästen gemacht. Damals gingen zum Jahreswechsel in der Altstadt sogar Schaufensterscheiben zu Bruch. Seither gilt ein Böllerverbot in dieser Zone. Das Verbot wird auch in diesem Jahr von der Polizei überwacht.

Nicht geböllert werden darf in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 1. Januar am Stadtplatz, an der Werlbergerstraße vom Oberen Tor bis zur Einmündung Martinstraße, in der Schneidergasse, Steubstraße, Koppoldstraße, Hubmannstraße, Bauerntanzgasse, Essiggasse, in der Gerhauserstraße vom Unteren Tor bis zur Einmündung Martinstraße, am Tandlmarkt und im Badgäßchen. Wer in diesem Bereich von der Polizei mit Pyrotechnik erwischt wird, wer sie abschießt, abbrennt oder einfach nur Böller oder Rakteten bei sich trägt, wird mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro bestraft. Das geht aus der Verordnung der Stadt zum Schutz von Personen während der Silvesterveranstaltung auf dem Aichacher Stadtplatz und Umfeld hervor. Die Verordnung soll Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz verhindern. (kabe)

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Die Diskussion ist geschlossen.

31.12.2019

Richtige Entscheidung. Wir lassen betrunkene Menschen nicht Auto fahren. Dann sollten wir ihnen auch keinen Sprengstoff geben. Feuerwerk ist was für Profis. Dann können es auch alle genießen und müssen keine Angst haben, von irgendwelchen Idioten verletzt zu werden.