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Aichach-Friedberg: Corona-Bußgeld: Treffen mit Freunden in der Pandemie wird teuer

Aichach-Friedberg

Corona-Bußgeld: Treffen mit Freunden in der Pandemie wird teuer

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    Im Landkreis wurden in der Corona-Pandemie bislang rund 300 Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetzt verschickt.
    Im Landkreis wurden in der Corona-Pandemie bislang rund 300 Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetzt verschickt. Foto: Thomas Heckmann (Symbolfoto)

    Zu dritt saßen drei Jugendliche Anfang April im Auto. Zu anderen Zeiten wäre das keine Besonderheit. Doch damals verstießen sie gegen die Corona-Auflagen, weil unter anderem noch eine Ausgangsbeschränkung galt. Die Folge: ein Bußgeldbescheid über 150 Euro für jeden von ihnen wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Dagegen legte einer der drei, ein 18-Jähriger aus dem nördlichen Teil des Landkreises, Einspruch ein. Bei der Verhandlung der Ordnungswidrigkeit vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts Aichach ging es um die Höhe der Geldbuße.

    Insgesamt verschickte der Landkreis bisher rund 300 Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Pandemieauflagen. Die meisten wurden anstandslos bezahlt. In rund zehn Prozent der Fälle legten die Betroffenen jedoch Einspruch ein, teilte Wolfgang Müller, Pressesprecher des Landratsamtes in Aichach, auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Vor allem in den Monaten Mai und Juni habe das Landratsamt die Bußgeldbescheide verschickt.

    „Seit August geht die Anzahl der Anzeigen von Verstößen gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung deutlich zurück“, so Müller. Am häufigsten wurde das Verlassen der eigenen Wohnung ohne einen triftigen Grund geahndet. Auch der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Personen, die nicht zum erlaubten Personenkreis gehörten, war häufig Grund für einen Bußgeldbescheid. Bei den Betroffenen handelte es sich dem Pressesprecher zufolge vor allem um junge Erwachsene.

    Nur jeder Zehnte legt Einspruch gegen Corona-Bußgeld ein

    Die Bußgelder wurden überwiegend anstandslos bezahlt. Nur in etwa einem Zehntel der Verfahren legten die Betroffenen Einspruch ein. Der Pressesprecher weiter: „In Fällen, in denen Jugendliche oder Heranwachsende die verhängte Geldbuße nicht bezahlen konnten, wurde die Umwandlung der Geldbuße in Arbeitsleistungen beim jeweils zuständigen Amtsgericht beantragt.“ Einigen Betroffenen gewährte das Amt auch Ratenzahlung.

    Auf die Frage, ob bei der Höhe des Bußgeldes unterschieden wurde, ob es sich bei den Betroffenen um Jugendliche oder Erwachsene handelt, antwortet Müller: „Grundsätzlich wurden bei der Festsetzung der Höhe der jeweils verhängten Bußgelder die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.“ Das Landratsamt orientierte sich dabei an den Regelungen des jeweils gültigen Bußgeldkataloges „Corona-Pandemie“ des Bayerischen Innenministeriums. Konnten Betroffene im Laufe des Verfahrens zum Beispiel darlegen, dass die Höhe der Geldbuße zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung führen würde, würde der jeweils geltende Regelsatz laut Müller gemindert.

    "Standpauke" von Richterin für einsichtigen jungen Mann

    Um eine Reduzierung der Geldbuße ging es auch dem anfangs erwähnten 18-Jährigen bei seinem Einspruch. Er sei sich „in dem Moment nicht bewusst gewesen, dass das nicht mehr erlaubt ist“, sagte sein Verteidiger Christian Geßler. Noch dazu sei just an diesem Tag die neue Vorschrift in Kraft getreten. Geßler wies darauf hin, dass bei vergleichbaren Fällen das Bußgeld nur die Hälfte betragen hatte, also 75 Euro.

    Jugendrichterin Eva-Maria Grosse würdigte das Geständnis und die Einsicht des 18-Jährigen. Der Bußgeldkatalog sei im Grunde für Erwachsene gemacht, sagte sie und setzte die Geldbuße mit 75 Euro an. Außerdem muss der junge Mann die Kosten des Verfahrens tragen. Die Standpauke der Richterin gab es kostenlos. Sie mahnte den 18-Jährigen eindringlich, die Auflagen ernst zu nehmen: „Nur aufgrund der Vorschriften sind wir in Deutschland in dieser komfortablen Situation.“ Sie nehme Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz sehr ernst, betonte die Richterin.

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