Den Falschen verklagt?
In diesem Prozess wird wohl nicht aufgeklärt werden, wie es zur Verunreinigung des Grundwassers durch den Einbau von Elektroofenschlacke in die Dämme der B 2 bei Meitingen kommen konnte. In dem Zivilprozess vor dem Landgericht Augsburg geht es eben nur um die Frage, ob die Straßenbaufirma Leitenmaier Schadenersatzansprüche gegen den Schlackelieferanten MAR geltend machen kann. Dass dabei quasi als Nebenprodukt doch noch herauskommt, was hier falsch gelaufen ist - diese Hoffnung kann man nach dem letzten Verhandlungstag wohl aufgeben.
Allerdings gab es viele Hinweise zu dieser Frage. So machte der Gutachter am Dienstag deutlich, dass es selbst bei Lieferung des "richtigen" Materials, also Schlacke der Qualität z1.1, zu Auswaschungen von Schwermetallen kommen kann, wenn Wasser in den Baukörper eintritt. Ob in Meitingen die Einbauvorschriften missachtet wurden - was Leitenmaier bestreitet - oder ob die Vorgaben der Behörden hierzu nicht ausreichten? Das blieb ungeklärt.
Erstaunlich auch, dass hier offenbar Material einer höheren Schadstoffklasse durch einen "Kunstgriff", nämlich die behördlich sanktionierte Wahl einer größeren Korngröße bei den Analysen, zu Material mit der geforderten niedrigeren Schadstoffklasse wurde. Wer kann denn garantieren, dass in den B-2-Dämmen wirklich nur die größere Korngröße liegt? Schließlich ist die "Herstellung" der Schlackekörner eine ziemlich grobe Angelegenheit. Nachgemessen hat da bestimmt niemand.
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