Einschränkungen beim Düngen: Wohin mit der Gülle?
Plus Die Folgen der neuen Düngeverordnung machen sich bemerkbar: Immer mehr Landwirte müssen Gülle länger lagern und bauen dafür geschlossene Gruben.
Gleich zwei Bauanträge für geschlossene Güllegruben standen im Aichacher Bauausschuss auf der Tagesordnung. Wie Ulrich Egger vom Bauamt sagte, ist zu erwarten, dass solche Anträge vermehrt kommen. Der Grund: die neue Düngeverordnung.
Nach der neuen Düngeverordnung darf in bestimmten Gebieten nur noch zu sehr eingeschränkten Zeiten gedüngt werden, erläuterte Ulrich Egger. Feldstücke mit hoher Stickstoffbelastung im Grundwasser werden als "mit Nitrat belastete Gebiete" (rote Gebiete) ausgewiesen, Gebiete, in denen verstärkt Wasserpflanzen und Algen in Gewässern wachsen (Eutrophierung), als "eurtrophierte Gebiete" (gelbe Gebiete). Dort gelten zusätzliche Auflagen. Im Landkreis Aichach-Friedberg gibt es laut Egger sehr viele "rote Gebiete", bei denen insbesondere die Düngung im Herbst eingeschränkt ist.
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