Flogen beim Streit mit dem Nachbarn Holzscheite?
Zeugen verwickeln sich vor Gericht in Aichach bei Aussagen in Widersprüche und lassen mehr Fragen offen, als sie beantworten.
Eine Geduldsprobe war es gestern für Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die Zeugen zu vernehmen. Es ging um einen Nachbarschaftsstreit. In dessen Verlauf soll der 45-jährige Angeklagte aus dem nördlichen Landkreis im September gegen 23 Uhr zwei Holzscheite in Richtung seines 57-jährigen Nachbarn geworfen haben. Der hatte davon zwar gar nichts mitbekommen, war aber von einem anderen Nachbarn darauf aufmerksam gemacht worden. Nach rund eineinhalb Stunden Verhandlung war vor allem klar, dass nichts klar war.
Die Anklage klang noch ganz einfach: Gegen 23 Uhr soll der Angeklagte an diesem Abend zwei etwa 30 Zentimeter große Holzscheite nach seinem Nachbar geworfen haben. Mit der Absicht, ihn zu treffen. Deshalb hatte der 45-Jährige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung auch einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 9600 Euro (120 Tagessätze à 80 Euro) erhalten. Gegen diesen legte er Einspruch ein, weshalb die Sache nun vor Gericht verhandelt wurde. Seine klare Aussage: „Ich habe das Holzscheit nicht geworfen.“
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