Pornografie verbreitet - auch von Kindern
Ein 46 Jahre alter Angeklagter wird wegen der Verbreitung von Kinderpornos zu Bewährungsstrafe verurteilt.
Wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie erhielt ein 46-Jähriger aus dem südlichen Landkreis eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Richterin Cornelia Handl glaubte dem Angeklagten, dass die über 400 betreffenden Bilder nur fahrlässig auf dem Computer gelandet waren. Er hatte über eine Tauschbörse nämlich riesige Pakete normaler Pornografie heruntergeladen. Insgesamt fand die Polizei bei einer Hausdurchsuchung vor drei Jahren rund 90000 Dateien.
Über die Tauschbörse konnte der Angeklagte die Dateien von anderen Leuten herunterladen. Zumindest auf einen Teil davon konnten dann wiederum andere Menschen zugreifen, die dieses Programm nutzten. Der 46-Jährige räumte das ein, nachdem ihm das Gericht für sein Geständnis eine Bewährungsstrafe angeboten hatte.
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