Freiheitsentzug bei Kindern: Verunsicherung im Wittelsbacher Land
Seit Oktober dürfen Minderjährige nicht mehr ohne Erlaubnis eines Gerichts in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Warum die neue Regel für Unsicherheit sorgt.
Dürfen Kinder überhaupt eingeschlossen werden? Und wann ist es erlaubt sie zu fixieren? Seit Oktober ist das gesetzlich festgelegt. Von einer eindeutigen Regel kann jedoch nicht die Rede sein. Die so genannte „Genehmigungspflicht für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Minderjährigen“ sorgt im Moment eher für Unsicherheit im Landkreis.
Fest steht, dass Kinder in Heimen, Kindertagesstätten, Schulen, Horten oder Krankenhäusern nicht ohne Weiteres in ihrer Freiheit eingeschränkt werden dürfen. Dafür ist jetzt ein richterlicher Beschluss erforderlich, den die Sorgeberechtigten beim Familiengericht beantragen müssen.
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