Grasers Kandidatur für das Amt des Pöttmeser Bürgermeisters ist riskant
Für Manfred Graser gilt wie für jeden anderen auch die Unschuldsvermutung. Doch die Ermittlungen in der Causa TSV Pöttmes belasten zweifellos seine Kandidatur.
Eines vorneweg: Selbstverständlich gilt für alle, die im Zusammenhang mit der Razzia beim TSV Pöttmes im Verdacht des Sozialversicherungsbetrugs stehen, die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen ist. Vorverurteilungen verbieten sich.
Dennoch ist klar: Das schwebende Verfahren wird die Bürgermeisterkandidatur des stellvertretenden TSV-Vorsitzenden belasten. Es ist mehr als fraglich, ob die Ermittlungen noch vor der Kommunalwahl abgeschlossen werden und somit für Kandidaten und Wähler am Wahltag feststeht, ob tatsächlich ein strafbares Verschulden vorlag oder nicht. Wahrscheinlicher dürfte nach derzeitigem Stand sein, dass es länger dauert. Das Damoklesschwert dieser Ermittlungen wird über der Kandidatur hängen und – im Falle eines Wahlsieges – auch über dem Start der Amtszeit.
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