Neues Pflegegesetz erfüllt Erwartungen nicht
Besonders Patienten mit einer nur vorübergehenden Beeinträchtigung sind betroffen. Fachpersonal fehlt
Das neue Pflegegesetz soll die häusliche gegenüber der stationären Pflege stärken. Patienten sollen also überwiegend zu Hause betreut werden. Nur Schwerstkranke mit einem Pflegegrad höher als drei sollen in einem Heim gepflegt werden. Dies erläuterte die Einrichtungsleiterin des Caritas Pflegezentrums (CPZ) Pöttmes der Sozialstation Aichach, Andrea Neukäufer, im Rahmen der Mitgliederversammlung des Förderkreises der Caritas-Sozialstation Aichach. Sie schilderte dabei ihre Erfahrungen mit dem neuen Gesetz.
Durch das Pflegestärkungsgesetz II wurden Anfang 2017 aus den bislang geltenden drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Dabei wurde auch der Pflegebegriff geändert. Man spreche nicht mehr von Krankheit oder Behinderung, so Neukäufer. Pflegebedürftig seien Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen aufweisen und deshalb der Hilfe bedürfen.
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