Polizei muss Einträge nicht löschen
Aichach-Friedberg/Augsburg (nsi) - Nur einen Teilerfolg erzielte gestern ein Mann aus dem nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Er hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt, um zu erreichen, dass das Landeskriminalamt Einträge über ihn im sogenannten Kriminalaktennachweis löscht.
In einem Kriminalaktennachweis kann beispielsweise vermerkt sein, wenn die Staatsanwaltschaft schon einmal gegen eine Person ermittelt hat oder wenn diese verurteilt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen, die im Polizeiaufgabengesetz geregelt sind, kann das Landeskriminalamt als zuständige Behörde diese Einträge wieder löschen. Im konkreten Fall aber weigerte sich das LKA, die fraglichen Einträge aus den Akten zu nehmen.
Vier Einträge bleiben bestehen, nur einer wird gelöscht
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