Gericht glaubt nicht an großen Unbekannten
19-Jähriger bestellt im Internet Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Er sagt, sein Drogendealer stecke dahinter. Er will naiv gehandelt haben, verurteilt wird er trotzdem
An den großen Unbekannten, der laut dem 19-jährigen Angeklagten hinter allem stecken sollte, glaubte das Schöffengericht gestern nicht. Der 19-Jährige aus dem nördlichen Landkreis war wegen vorsätzlichen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, dass er in sechs Fällen unter anderem große Mengen Marihuana oder Ecstasy-Tabletten im Internet bestellt und in drei Fällen über die Adresse eines Freundes ausliefern hatte lassen.
Die drei Lieferungen über einen Freund gab der Angeklagte auch zu. Allerdings habe nicht er die Drogen bestellt, sagte er vor dem Schöffengericht aus. Sein Drogendealer, bei dem er selber immer wieder Marihuana bezogen hatte, hätte ihm das vor zwei Jahren als Geschäftsmodell vorgeschlagen. Danach sollte der Angeklagte Pakete in Empfang nehmen und dafür mit „Gras“, also Marihuana, bezahlt werden.
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