Kinder im Getreidefeld - Landwirt wird handgreiflich
Zwei Buben spielen im Feld eines Landwirts. Der steht nicht zum ersten Mal vor zertrampelten Flächen und wird handgreiflich. Gegen den Strafbefehl erhob er nun Einspruch.
Kinder zertrampeln beim Spielen ein Feld, der Landwirt hat den Schaden. Ärgerlich und teuer für den Bauern. Ganz besonders, wenn das Ärgernis öfter vorkommt.
Einem 51-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis platzte deshalb heuer im Mai der Kragen, als er zwei Neunjährige in seinem Getreidefeld erwischte. Ziemlich unsanft beförderte er die Buben aus seinem Feld. Die Quittung war ein Strafbefehl wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Vor dem Amtsgericht Aichach ging es gestern um seinen Einspruch.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Hier gehören die Eltern der Kinder vor Gericht und nicht der Bauer. Die Versäumnisse der Eltern sollen immer die anderen ausbaden und werden dann noch bestraft. Das ist hier der Fall, dann in der Schule oder in der Lehrfirma.
Wenn man früher als Kind einen Schaden angerichtet hatte,so bekam man auch noch von seinen
Eltern eine Strafe. meine Generation hat noch gelernt das Eigentum eines anderen zu achten.
Das dieser Landwirt sauer war das die Kinder in seinem Getreideacker spielten ist für mich
nachziehvollbar. Ich möchte nicht den Kindern die schuld geben ,sondern den Eltern. Wenn man den
Kinder nicht ihre Grenzen aufzeigt,so lernen sie nichts fürs Leben. Ein Getreideacker ist kein
Spielplatz,sondern ein Ort wo unsere Lebensmittel herkommen. Wenn ich der Richter gewessen
wäre so hätte ich die Eltern verurteilt und nicht den Landwirt. ,die Kinder hätte ich verurteilt einen
Aufsatz zu schreiben,wo kommt mein Brot her.