Prozess gegen Wirt - weil er Rauchen im Biergartenzelt erlaubte
Ist es erlaubt, in einem Biergartenzelt zu rauchen? Um diese Frage ging es bei einem Prozess gegen einen Wirt aus dem Kreis Aichach-Friedberg.
Eigentlich sollten am morgigen Donnerstag am Aichacher Amtsgericht weitere Zeugen in einem kniffligen Fall gehört werden. Es ging dabei um die Frage, ob ein Biergarten noch ein Biergarten ist, wenn der Betreiber mit Zeltplanen eine Art geschlossenen Raum schafft, und ob das Rauchverbot dort gilt oder nicht. Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Gericht haben aber vorab einen Kompromiss geschlossen. Der Betreiber des Biergartens im nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg zahlt 500 Euro Bußgeld, weil in seinem Zelt geraucht wurde. Das Verfahren wegen Lärmbelästigung wird eingestellt.
Damit spart sich der Biergarten-Betreiber 250 Euro, denn der Bußgeldbescheid des Landratsamtes war auf 750 Euro ausgestellt. Gegen diesen hatte der 50-Jährige Einspruch eingelegt. Sein Verteidiger war jetzt auf Richter Walter Hell zugekommen und hatte ihm vorgeschlagen, die ohnehin schwer nachzuweisende Lärmbelästigung fallen zu lassen. Beim Thema Rauchverbot ließ Hell dagegen nicht mit sich reden.
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