Stiefvater schlägt Stiefsohn mit Faust ins Gesicht
66-Jähriger beschreibt Schlag vor dem Amtsgericht Aichach als Affekttat. Sein Verteidiger spricht von einer Notwehrsituation. Der Amtsrichter beurteilt den Streit und die Körperverletzung des damals 16-Jährigen aber anders
„Verpiss dich ins Haus, du bist ein Arschloch“, rief ein 66-Jähriger aus dem Raum Aichach im Dezember 2017 seinem heute 17-jährigen Stiefsohn zu. Kurz darauf schlug der Mann dem 17-Jährigen mit der Faust ins Gesicht. Gegen den Strafbefehl über 3000 Euro (60 Tagessätze à 50 Euro), den er wegen Beleidigung und Körperverletzung erhalten hatte, legte der 66-Jährige Widerspruch ein. Es ging ihm um eine niedrigere Geldstrafe. Amtsrichter Walter Hell wertete den Faustschlag als Selbstjustiz.
Besonders gut scheint das Verhältnis zwischen Stiefvater und Stiefsohn schon länger nicht mehr gewesen zu sein. Spätestens nach dem Vorfall mit dem Geburtstagsbaum, den Freunde des Sohnes zu dessen 16. Geburtstag aufgestellt hatten, war das Verhältnis angespannt. Den Baum, der normalerweise ein Jahr lang stehen bleibt, schnitt der Stiefvater am Tag nach dem Geburtstag um. „Das war der Anfang des Streits“, sagte der heute 17-Jährige vor Gericht aus.
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