Böhm geht in Berufung
Kläranlagenstreit setzt sich fort
Schon zwei Mal versuchte Werner Böhm, mit Bürgerbegehren den Neubau der Kläranlage zu verhindern. Beide Male lehnte der Kühbacher Gemeinderat das Begehren wegen rechtlicher Mängel ab. Gegen die Ablehnung seines zweiten Bürgerbegehrens hatte Werner Böhm im Oktober 2017 vor dem Verwaltungsgericht Augsburg Klage eingereicht.
Die Begründung der Klage von Böhm sei inzwischen eingegangen, teilte Bürgermeister Lotterschmid auf Nachfrage der Aichacher Nachrichten mit. „Sie war sehr mager.“ Eine Entscheidung, ob das Verwaltungsgericht die Klage zulässt, ist noch nicht gefallen. Lotterschmid: „Ich sehe der Entscheidung sehr entspannt entgegen.“ Der Fall Böhm bleibt auch sonst ein Fall für die Justiz. Wie berichtet, hatte das Amtsgericht Aichach Böhm im März zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Böhm hatte nach Ansicht des Gerichts Bürgermeister Johann Lotterschmid in Schreiben, die unter anderem an unsere Zeitung gingen, unterstellt, dass er kriminell ist. Unter anderem behauptete Böhm, dass Lotterschmid seinen Mitarbeitern mit Abmahnung gedroht habe, wenn sie das von ihm, Böhm, initiierte Bürgerbegehren gegen den Neubau der Kläranlage unterzeichnen würden. Das wertete das Gericht als üble Nachrede gegen eine Person des öffentlichen Lebens. Der Staatsanwalt hatte eine neunmonatige Bewährungsstrafe gefordert. Beide, sowohl Werner Böhm als auch der Staatsanwalt, legten gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung ein. (drx)
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