Geschäftsinhaber droht, Kunden wegen schlechter Bewertung anzuzünden
Plus Ein 37-Jähriger droht einem Kunden nach einer negativen Bewertung im Internet massiv. Dafür erhält er nun die Quittung vom Aichacher Amtsgericht.
Eine negative Bewertung seines Geschäfts ließ einen 37-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis im September vergangenen Jahres ausfällig werden. Er drohte dem Bewerter in Sprachnachrichten, ihn "an die Wand zu nageln" oder ihn anzuzünden, wenn er die Bewertung nicht ändere oder lösche. Das hatte juristische Konsequenzen für den Mann.
Der Geschäftsinhaber erhielt einen Strafbefehl wegen Beleidigung und versuchter Nötigung über 7200 Euro (90 Tagessätze zu je 80 Euro). Dagegen legte er allerdings Einspruch ein, den er auf die Höhe der Geldstrafe beschränkte. Deshalb kam es zu einer Verhandlung am Aichacher Amtsgericht.
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