Rat beschäftigt sich mit Abweichungen von Bau-Vorgaben
Plus In einem Fall hat der Anbau die falsche Dachform, in einem anderen Fall ist der Grenzabstand zu gering. Warum der Inchenhofener Rat einmal zustimmt und einmal nicht.
Fast auf der Grenze steht ein Gebäude nach dem Umbau in der Sainbacher Straße in Inchenhofen. Weil das gegen die Satzung verstößt, die in der Gemeinde die Abstandsflächen regelt, hat ein Nachbar dagegen Einspruch erhoben. Das war eines der Themen, mit denen sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag befasste. Auch in einem anderen Fall ging es um nicht eingehaltene Vorgaben, wie Bürgermeister Toni Schoder auf telefonische Nachfrage mitteilte.
Nach dem An- und Umbau eines Einfamilienhauses in ein landwirtschaftliches Betriebsleiterwohnhaus mit Altenteil ist ein Teil des Gebäudes in der Sainbacher Straße nur etwa zwei Meter von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn entfernt. Zu wenig laut der Abstandsflächensatzung der Gemeinde, die mindestens drei Meter vorsieht. Der Nachbar erhob deshalb Einspruch und der Bauherr reichte bei der Kommune einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung ein.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.