Schweinehaltung weicht in Inchenhofen auch Oldtimern und Wohnmobilen
In Inchenhofen darf ein Landwirt seine Gebäude für die Schweinehaltung künftig als Lagerflächen und Garagen nutzen.
Aus gesundheitlichen Gründen gibt ein Landwirt in Inchenhofen seine Schweinehaltung auf. Die Gebäude möchte er künftig als Lagerfläche nutzen. Der Nutzungsänderung hatte der Gemeinderat bereits in einer früheren Sitzung zugestimmt. In der Sitzung am Dienstag ging es nun darum, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Sondergebiet Schweinehaltung" in "Sondergebiet Ende Walchshofener Weg" für Lager und Garagen geändert werden muss.
Bei einem Ortstermin hatten sich Gremium und Landwirt darauf geeinigt, dass die rund 1,6 Hektar große Fläche in vier Bereiche eingeteilt wird. Knapp ein Drittel davon kann als privates Lager, sozusagen als Kellerersatzräume, genutzt werden. Höchstens 30 Prozent der Fläche darf gewerbliches Lager werden und etwa ein Drittel kann als Garage für Oldtimer oder Wohnmobile dienen. Ein kleiner Bereich, etwa sechs Prozent der Fläche, ist für den Eigenbedarf vorgesehen.
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