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Kühbach
14.09.2023

Kühbacher Gemeinderat drückt bei Lage einer Garage ein Auge zu

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan wünscht sich ein Bauherr in Unterbernbach.
Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

Im Baugebiet "Rettenbacher Straße" in Unterbernbach will ein Bauherr eine Befreiung. Die Verwaltung verweist auf den Bebauungsplan. Warum das einige Räte ander sehen.

Zwei Jahre alt ist der Bebauungsplan „Rettenbacher Straße“ im Kühbacher Ortsteil Unterbernbach. Bei neun der zwölf Grundstücke stimmen die Pläne der Bauherren mit den Vorgaben des Bebauungsplans überein. Der zehnte Antragsteller will in einem Fall eine Befreiung von den Vorgaben. Das war nicht der einzige Bauantrag, in dem es in der Sitzung des Gemeinderates am Dienstag Diskussionen gab.

Das Wenden auf dem Platz vor der Garage oder in der schmalen Zufahrt sei nahezu unmöglich, das vorwärts Ausfahren in den öffentlichen Straßenverkehr aber wünschenswert, schreibt der Antragsteller. Er möchte die nördliche Ecke der Garage in der Rettenbacher Straße deshalb um gut einen Meter Richtung Westen verschieben, wodurch er die Baugrenze überschreiten würde. Bürgermeister Karl-Heinz Kerscher stellte sich hinter die Abwägung der Bauverwaltung, die darauf hinwies, dass bei der notariellen Beurkundung bekannt gewesen sei, wie der Bebauungsplan aussah und dass er einzuhalten war. Eine abgeänderte Größe und Lage der Doppelgarage sei möglich und verhältnismäßig, hatte die Verwaltung angemerkt. 

Bauplatz hat in den Augen einiger Räte eine Sonderstellung

Die Gemeinderäte sahen das anders. Im Vergleich zu den anderen Bauplätzen habe dieser mit seiner langen Zufahrt eine Sonderstellung, sagte Josef Golling. Er konnte sich vorstellen, dass das Wenden hier schwierig ist. Den kleinen Wunsch könne man ihm zugestehen, fand Albert Schormair. Auch Zweiter Bürgermeister Gerhard Stegmayer sprach sich für eine Befreiung aus. Engelbert Thumm fand das ungerecht gegenüber den anderen Bauherren, die sich an die Vorgaben gehalten hatten. Er regte an, beim nächsten Baugebiet festzulegen, dass keine Baugrenzen überschritten werden dürfen. Das seien immer Einzelentscheidungen, entgegnete Manfred Felber. Bis auf zwei Gemeinderäte sprachen sich alle für eine Befreiung aus. 

Bauvoranfrage nicht verlängert: Einig war sich der Gemeinderat bei einer Anfrage zur Verlängerung der Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses in Oberschönbach. Das Grundstück liegt genau im starken Abflussbereich einer Sturzflut. „Es ist einer der Top-Brennpunkte“, sagte Bürgermeister Kerscher. Das war erst beim letzten Regenereignis wieder offensichtlich geworden, wo das Wasser bis an die Kapelle geschwappt und dann rechts und links daran vorbeigelaufen sei. „Mit einer Verlängerung tun wir nichts Gutes“, fand Kerscher und der Gemeinderat stimmte ihm zu. Aktuell ist die Gemeinde dabei, eine Sturzflutenberechnung zu erstellen, um die Brennpunkte festzustellen und darauf reagieren zu können. Der Bürgermeister war sich sicher: „Um Regenrückhaltebecken werden wir nicht drumherum kommen.“

Brauerei Kühbach erweitert Staplerhalle

Brauerei erweitert Halle: Die Brauerei Kühbach erweiterte die Staplerhalle in der Großhausener Straße.

Stadel wird Wohnung: In einem Stadel in Unterschönbach wird eine Betriebsleiterwohnung eingebaut.

Malerbetrieb stockt auf: Ein Wohnhaus in der Wöresbacher Straße soll aufgestockt und gewerblich genutzte Büro- und Lagerräume angebaut werden. Nachdem auch die Nachbarn hinsichtlich der gewerblichen Nutzung unterschrieben hatte, stimmte der Gemeinderat der Voranfrage zu.

Voranfrage abgelehnt: Von zwei Doppelhäusern mit Garage, die in der Bachstraße in Unterbernbach geplant sind, liegt eine Doppelhaushälfte komplett im Außenbereich. Bis auf zwei Gemeinderäte lehnte das Gremium deshalb die Bauvoranfrage ab.

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