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  3. Obergriesbach: Für „Schandfleck“ am Bahnhof in Obergriesbach zeichnet sich eine Lösung ab

Obergriesbach
17.07.2020

Für „Schandfleck“ am Bahnhof in Obergriesbach zeichnet sich eine Lösung ab

Der Gemeinderat befasste sich mit dem geplanten Bauprojekt in diesem Stadel. Hier soll ein Wohn- und Geschäftshaus entstehen.
Foto: Katharina Wachinger

Ein Stadel am Bahnhof in Obergriesbach soll zum Wohn- und Geschäftsgebäude werden. Der Gemeinderat erklärt, was er sich dort vorstellen kann – und was nicht.

Für reichlich Diskussionsbedarf sorgte am Mittwochabend ein Bauvorhaben, das bereits mehrmals im Obergriesbacher Gemeinderat war: Eine Bauvoranfrage zum Um- beziehungsweise Ausbau eines Stadels zum Wohn- und Geschäftsgebäude und dem Neubau von Carports Am Bahnhof ließ Hörmann bereits in der Junisitzung unbehandelt. Zwischenzeitlich fand ein Ortstermin statt, um die Pläne des Antragstellers auch für die Anwohner transparent zu machen. Nun wollten die Räte dem Bauherrn aufzeigen, welche Abweichungen vom Bebauungsplan sie sich vorstellen konnten.

Erlaubt ist nun ein Pultdach statt einem Satteldach. Dieses darf eine maximale Neigung von fünf Grad haben. Bürgermeister Jürgen Hörmann erklärte: „Durch das Pultdach wird das Gebäude deutlich niedrigerer, das birgt für die umliegenden Anwohner Vorteile.“ Der Kniestock darf in der Folge bei 2,40 Meter liegen anstatt bei einem Meter, wie im Bebauungsplan festgelegt. Die bebaute Fläche des gesamten Grundstücks darf bis maximal 25 Prozent überschritten werden. Diese Beschlüsse fielen mit je drei Gegenstimmen von Manfred Kern, Stefan Asam und Hans Greppmeier.

Gemeinderat lehnt Carports außerhalb der Baugrenzen ab

Einstimmigkeit herrschte hingegen bei dem Bau der Carports, die laut Planung außerhalb der Baugrenzen stehen sollen: Alle zwölf anwesenden Gemeinderäte sprachen sich dagegen aus. Bei der Überschreitung der festgesetzten Gebäudegrundfläche um 40 Quadratmeter kam es zur Pattsituation. Mit sechs Stimmen, die die Überschreitung erlaubten, und sechs Stimmen, die sich dagegen aussprachen, gilt der Beschluss als abgelehnt. Gemeinderat Markus Weber fehlte in der Sitzung entschuldigt.

Als die Antragstellerin, die Gast der Sitzung war, sich zu Wort meldete, unterbrach Obergriesbachs Bürgermeister Jürgen Hörmann die Sitzung, um sie und andere Zuhörer zu Wort kommen zu lassen. Die Antragstellerin erklärte, dass der Sanitärbereich aus optischen Gründen als Anbau auf 3,50 Meter Länge an das Bestandsgebäude geplant worden sei, dieser aber auch kleiner ausfallen könnte. Um weitermachen zu können, fragte sie ins Gremium: „Was könnt ihr euch denn vorstellen?“ Sie sei durchaus kompromissbereit, wünsche sich aber eine Richtung, um weiterplanen zu können.

Unterstützt wurde diese Aussage von einem Anwohner, der das Grundstück in seiner aktuellen Situation als „Schandfleck“ bezeichnete. Er erklärte: „Wir finden es super, wenn junge Leute etwas draus machen dürfen.“

Räte einigen sich auf die mögliche Grundfläche

Das dürfen sie nun auch – allerdings nicht mit einer Grundflächenüberschreitung von 40 Quadratmetern. Dafür einigten sich die Räte nach der Wiederaufnahme der Sitzung darauf, dass die Grundfläche des Gebäudes um zehn Prozent überschritten werden darf.

Auch hierfür gab es drei Gegenstimmen – von Johannes Asam, Stefan Asam und Hans Greppmeier. Greppmeier hatte bereits vor der Diskussion erklärt, grundsätzlich gegen die Befreiungen stimmen zu werden, weil er die Vorgehensweise – ein Grundstück zu kaufen und anschließend Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu beantragen – falsch finde. Auch Stefan Asam fürchtete einen Präzedenzfall.

Bebauungsplan wird ausgelegt: Planer Paul Kienberger stellte in der Sitzung die Änderung des Bebauungsplans „Schlosserei Sauer – Obergriesbach“ vor. Er soll – verbunden mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes – sicherstellen, dass sich die Firma entwickeln kann, ohne die Anlieger mehr zu belasten, als dies erlaubt wäre, erklärte der Planer. Auf drei Grundstücken an der Stefanstraße soll ein neues Gebäude entstehen und eine bestehende Halle um zwölf Meter nach Süden versetzt werden. Die Änderung wird nun öffentlich ausgelegt. Ein Lärmschutzgutachten stellt die Grundlage dafür, dass aus dem Orts- und Dorfgebiet ein Gewerbegebiet mit Nutzungsbeschränkung werden kann. Die öffentliche Auslegung sei, so Hörmann, der erste Schritt, um mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen.

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